Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2)

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2, SBM-3)

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Ergebnisse unserer Analyse der doppelten Wesentlichkeit in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen für Belange im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette. Diese Erkenntnisse fließen zunehmend in die strategische Ausrichtung von TUI ein, etwa durch die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung sozialer Standards bei Partnern und Lieferanten. Die Berücksichtigung dieser Auswirkungen hat strategische Relevanz für TUI, da sie die Grundlage für eine verantwortungsvolle und zukunftsfähige Geschäftsentwicklung bildet.

S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
         
Unterthema Auswirkung /
Risiko /
Chance
Zeithorizont Verortung Beschreibung
Arbeitsbedingungen Negative Auswirkung kurz-, mittel- und langfristig Vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette Potenziell könnten prekäre Arbeitsbedingungen wie saisonale Beschäftigung, unsichere Vertragsverhältnisse, unzureichende Löhne, eingeschränkte Arbeitszeitregelungen sowie mangelnde Vereinigungsfreiheit und fehlende Möglichkeiten zur Kollektivverhandlung die soziale Absicherung, die berufliche Entwicklung und die Gleichstellungschancen von Arbeitskräften in der touristischen Wertschöpfungskette von TUI beeinträchtigen.
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Negative Auswirkung kurz-, mittel- und langfristig Vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette Potenziell kann die Ungleichbehandlung von Arbeitskräften – etwa durch diskriminierende Praktiken oder die Nichtgewährung gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit – zu struktureller Benachteiligung und eingeschränkter Chancengleichheit für Arbeitskräfte innerhalb der touristischen Wertschöpfungskette von TUI führen.
Kinder- und Zwangsarbeit Negative Auswirkung kurz-, mittel- und langfristig Vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette Der potenzielle Missbrauch von Kinderarbeit und Zwangsarbeit kann zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen führen und die physische, psychische sowie soziale Entwicklung betroffener Personen massiv beeinträchtigen – mit weitreichenden Folgen für die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht und die gesellschaftliche Verantwortung innerhalb der touristischen Wertschöpfungskette von TUI.

In der Wertschöpfungskette von TUI sind zahlreiche externe Arbeitskräfte tätig, deren Tätigkeiten für die Erbringung touristischer Leistungen erforderlich sind. Potenziell betroffen sind unter anderem Beschäftigte in Partnerhotels, Fluggesellschaften, Reinigungsfirmen, Transportunternehmen, IT-Dienstleistern, lokalen Reiseagenturen sowie gastronomischen Betrieben, etwa in der Lebensmittelversorgung für Hotels und Kreuzfahrten. Die Arbeitsbedingungen dieser Gruppen variieren je nach Region und Branche erheblich. Unter dem Begriff „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ werden alle Personen zusammengefasst, die durch Lieferanten vertraglich beschäftigt sind. Aufgrund des Geschäftsmodells von TUI befinden sich diese Arbeitskräfte hauptsächlich in der vorgelagerten Wertschöpfungskette.

Eigene Beschäftigte des Unternehmens werden im Kapitel Eigene Belegschaft (S1) behandelt. In der Regel sind die hier betrachteten Arbeitskräfte am Standort des jeweiligen Lieferanten tätig. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen sie direkt an TUI Standorten arbeiten – beispielsweise Mitarbeitende von Reinigungsfirmen oder anderen Dienstleistern.

TUI ist sich bewusst, dass unternehmerisches Handeln Auswirkungen auf die Menschenrechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette haben kann. Im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse zur Lieferkette wurden vor allem die Bereiche Hotellerie, Gastronomie, Transport und lokale Agenturen als besonders relevante Segmente identifiziert, die wesentlich zur Erbringung touristischer Leistungen beitragen. Erhöhte Risiken im Zusammenhang mit Kinder- und Zwangsarbeit bestehen insbesondere in Regionen mit eingeschränkten sozialen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Dazu zählen unter anderem Teile Nordafrikas, des Nahen Ostens sowie ausgewählte asiatische Destinationen, in denen touristische Leistungen erbracht oder beschafft werden. Diese Risiken betreffen vor allem Arbeitskräfte in Hotellerie, Gastronomie, Transport und lokalen Agenturen und sind häufig strukturell bedingt. Sie stehen in engem Zusammenhang mit branchenspezifischen Herausforderungen im Tourismussektor sowie den jeweiligen regionalen Gegebenheiten. TUI begegnet diesen Herausforderungen durch gezielte Maßnahmen wie Kapazitätsaufbau bei Lieferanten, Schulungen zu Arbeitsrechten und die Zusammenarbeit mit lokalen Stakeholdern, um menschenrechtliche Standards zu fördern und strukturelle Risiken zu minimieren.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (S2-1)

TUI verfügt über einen konzernweiten Managementansatz zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Dieser Ansatz stellt zugleich den unternehmensweiten Due-Diligence-Prozess dar, der strukturierte Verfahren zur Risikoanalyse, Bewertung von Lieferanten und Ableitung geeigneter Maßnahmen umfasst. TUI bekennt sich zur Achtung international anerkannter Menschenrechte einschließlich der Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards entlang der globalen Lieferkette. Im Rahmen dieses integrierten Ansatzes werden potenzielle negative Auswirkungen systematisch identifiziert, verhindert und minimiert. Die konzeptionelle Grundlage bilden unter anderem die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Ergänzend wurde der globale Ethikkodex der UN-Welttourismusorganisation (UNWTO) unterzeichnet. Das menschenrechtliche Konzept von TUI umfasst ausdrücklich die Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit. Diese Aspekte sind fester Bestandteil der unternehmensweiten Risikoanalysen und Sorgfaltsprozesse.

Der Managementansatz berücksichtigt zudem die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Der Chief Sustainability Officer übernimmt offiziell die Rolle des Menschenrechtsbeauftragten der TUI Group und überwacht alle dazugehörigen Prozesse und Maßnahmen. Die Umsetzung wird durch das zentrale „Supply Chain Due Diligence Committee“ sowie eine Koordinierungsstelle innerhalb der Abteilung Group Sustainability unterstützt. Bei Bedarf werden weitere internen Stakeholder eingebunden, die Sicht von externen Stakeholdern wird überwiegend indirekt über Multi-Stakeholder-Initiativen abgedeckt.

Die Grundsatzerklärung zu Menschenrechten dient als zentrale Referenz für den konzernweiten Managementansatz zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Darin verpflichtet sich das Unternehmen, die Menschenrechte sowohl intern als auch entlang der Wertschöpfungskette zu achten. Es nimmt dabei unter anderem Bezug auf die UN-Global-Compact-Prinzipien, die ILO-Standards und die Anforderungen von The Code. Die Erklärung konkretisiert die Erwartungen an menschenrechtliches Verhalten in der Lieferkette und erläutert das zugrunde liegende Konzept der Sorgfaltspflichten. Sie gilt sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in der Lieferkette des Konzerns. Sie wird jährlich überprüft, bei Bedarf angepasst und vom Vorstand verabschiedet.

TUI unterhält keine direkten vertraglichen Beziehungen zu Arbeitskräften innerhalb der Wertschöpfungskette. Stattdessen sind alle Lieferanten verpflichtet, die im TUI Supplier Code of Conduct definierten Standards einzuhalten und sicherzustellen, dass auch ihre eigenen Geschäftspartner diese Anforderungen umsetzen. Der Kodex bildet den verbindlichen Rahmen für die ökologischen, sozialen und ethischen Erwartungen, die TUI entlang der gesamten Lieferkette stellt. Er umfasst unter anderem das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie Menschenhandel, die Einhaltung von Umwelt- und Arbeitsschutzstandards, den respektvollen Umgang mit Beschäftigten sowie Anforderungen in den Bereichen Datenschutz und Gesundheitsschutz. Der Supplier Code of Conduct wird inhaltlich vom Konzerneinkauf verantwortet und vom Vorstand freigegeben.

Außerdem wurde die Konzernrichtlinie „Diverser, nachhaltiger und ethischer Einkauf“ eingeführt. Sie definiert Kriterien für den Einkaufsprozess, um die vielfältigen, ethischen und nachhaltigen Eigenschaften in der Auswahl von Lieferanten zu berücksichtigen. Die Richtlinie setzt Ziele in Bereichen wie Reduzierung des Energieverbrauchs, faire und soziale Arbeitsbedingungen sowie Vielfalt in der Lieferantenbasis und unterstützt damit die Umsetzung der menschenrechtlichen und nachhaltigen Anforderungen im Einkauf. Sie liegt im Verantwortungsbereich des Konzerneinkaufs und wurde vom Vorstand verabschiedet.

Darauf aufbauend ist im Einkaufssystem ein Fragenkatalog hinterlegt, der von allen Lieferanten im Auswahlprozess beantwortet werden muss. Dieser wurde im Berichtsjahr überarbeitet und umfasst unter anderem Fragen zur Einhaltung ethischer Standards sowie zu Arbeits- und Menschenrechten.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen hinsichtlich Einkaufspraktiken und internen Prozessen setzt das Unternehmen auch auf die Kooperation mit weiteren Stakeholdern in Rahmen von Brancheninitiativen sowie den Kompetenzaufbau bei Lieferanten. Dies wird im Abschnitt S2-4 genauer beschrieben.

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt vier Fälle gemeldet, bei denen Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette von möglichen Nichteinhaltungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen betroffen waren. Es gab keine schwerwiegenden Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten im Berichtsjahr.

Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen (S2-2)

Die Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen sind Teil des unternehmensweiten Due-Diligence-Prozesses, welcher im Verantwortungsbereichs des Menschenrechtsbeauftragten liegt.

TUI führt im Rahmen des Risikomanagements strukturierte Risikoanalysen durch, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der Lieferkette zu identifizieren. Diese Analysen erfolgen jährlich sowie anlassbezogen bei wesentlich veränderter Risikolage.

Die Arbeitsbedingungen und potenziellen menschenrechtlichen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sind dabei zentraler Bestandteil. Bereits im Rahmen der Identifikation und Bewertung menschenrechtlicher Risiken werden insbesondere Risiken für Beschäftigte – etwa in Bezug auf faire Löhne, Arbeitszeiten, Vereinigungsfreiheit oder Arbeitssicherheit – systematisch berücksichtigt.

Ein zentrales Instrument hierfür ist ein IT-gestütztes Risikomanagement-Tool, das eine ganzheitliche Bewertung entlang der Wertschöpfungskette ermöglicht. Es berücksichtigt sowohl unmittelbare als auch – soweit bekannt – mittelbare Zulieferer. Auf Basis anerkannter Indizes und externer Quellen wird für jedes Unternehmen ein abstraktes Risiko im Hinblick auf Menschenrechte und Umweltstandards ermittelt. Dieses Risiko wird anschließend in die Kategorien „niedrig“, „mittel“ oder „hoch“ eingestuft. In einem zweiten Schritt erfolgt eine Konkretisierung des Risikos durch Selbstbewertungen, Auditnachweise oder weitere Erkenntnissen aus der Lieferbeziehung. Dieses Verfahren gibt indirekt Aufschluss über die Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und ermöglicht durch den direkten Austausch mit Lieferanten – etwa über angefragte Nachweise oder Selbstauskünfte – auch eine Einbeziehung der Perspektive der dort beschäftigten Personen. Dieses Verfahren dient zugleich als Lieferantenanalyse im Sinne der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.

Zur indirekten Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette verpflichtet TUI alle Geschäftspartner zur Einhaltung eines Code of Conduct für Lieferanten, der grundlegende Anforderungen zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen und Umweltschutz definiert. Durch entsprechende Vertragsklauseln kann eine Prüfung der Einhaltung im Rahmen von Audits durch TUI oder beauftragte Dritte erfolgen.

Das über die Unternehmenswebsite öffentlich zugängliche Beschwerdesystem ermöglicht eine strukturierte Einbindung von Arbeitskräften entlang der Wertschöpfungskette. Durch die Möglichkeit, Hinweise – auch anonym – zu übermitteln, wird ein direkter Austausch mit den betroffenen Personen ermöglicht. Dies trägt dazu bei, Auswirkungen auf Arbeitskräfte frühzeitig zu erkennen und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen abzuleiten.

Darüber hinaus engagiert sich TUI in Multi-Stakeholder-Initiativen, um die Perspektiven potenziell betroffener Gruppen – insbesondere von Arbeitskräften in der Lieferkette – in die Weiterentwicklung von Maßnahmen und Standards einzubeziehen. Beispiele hierfür sind die Mitgliedschaften bei Futouris e. V., einer Nachhaltigkeitsinitiative der Tourismusbranche, sowie bei ECPAT Deutschland, einer Organisation zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus.

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können (S2-3)

Die TUI Group verpflichtet sich, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang der Wertschöpfungskette zu identifizieren, zu beheben oder von vornherein zu verhindern. Arbeitskräfte, die von Verstößen betroffen sind oder Kenntnis davon haben, können jederzeit Bedenken äußern – auch anonym. Der Zugang zum elektronischen Hinweisgebersystem und Informationen für Dritte sind auf der TUI Group Website unter https://www.tuigroup.com/de/compliance veröffentlicht und damit unabhängig vom direkten Arbeitgeber zugänglich. Das anonyme Verfahren soll das Vertrauen in das Meldesystem bestärken. Zusätzlich erhalten Lieferanten mit den Vertragsunterlagen auch Informationen zum Hinweisgebersystem und sind angehalten, diese an ihre Arbeitskräfte weiterzugeben. Darüber hinaus bestehen derzeit keine weiteren strukturellen Maßnahmen oder Prozesse zur aktiven Sensibilisierung für das Hinweisgebersystem. Dennoch wird das System als grundsätzlich zugänglich bewertet, da es von Arbeitskräften innerhalb der Lieferkette genutzt wird.

Bei festgestellten wesentlichen negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette erfolgt die Bearbeitung in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Lieferanten. Ziel ist es, die Ursachen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Behebung der Missstände umzusetzen. Bei fehlender Kooperationsbereitschaft seitens der Lieferanten kommen vertraglich vereinbarte Maßnahmen zur Anwendung. Bleiben trotz dieser Schritte substanzielle Fortschritte aus, besteht die Möglichkeit, Geschäftsbeziehungen auszusetzen oder zu beenden.

Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2-4)

Zur Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette hat TUI verschiedene Maßnahmen eingeführt, die darauf abzielen, identifizierte wesentliche Risiken zu verhindern, zu vermeiden oder angemessen zu reduzieren. Dabei wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie die gewünschten positiven Effekte für Arbeitskräfte in der Lieferkette tatsächlich erzielen. Die Bewertung erfolgt unter anderem durch Monitoring der Trainingsbeteiligung sowie durch die Analyse von Meldungen und Beschwerden. Die Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung der Maßnahmen ein. Soweit nicht anders angegeben, werden alle Maßnahmen kontinuierlich umgesetzt.

Zur Stärkung des Bewusstseins für Menschenrechte und Arbeitsstandards sowie des Kapazitätsaufbaus steht Lieferanten ein Human Rights Toolkit zur Verfügung, das dabei unterstützt, menschenrechtliche Risiken zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dieses Informationspaket enthält unter anderem Informationen zu Arbeitsbedingungen, Diskriminierung sowie Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Es bietet Hilfestellungen zur Umsetzung präventiver Maßnahmen im eigenen Unternehmen, um die Arbeitsstandards für Beschäftigte in der Lieferkette zu verbessern. Das Toolkit ist öffentlich auf der TUIPartner-Website zugänglich und wird einmal jährlich hinsichtlich des Inhalts überprüft.

Ergänzend wird über die Brancheninitiative Futouris ein E-Learning-Programm zu Menschenrechten im Tourismus angeboten. Seit Januar 2025 steht dieses kostenfrei direkten Partnerunternehmen touristischer Anbieter zur Verfügung. Das Programm vermittelt grundlegende Informationen zu gesetzlichen Anforderungen im Bereich Menschenrechte und zeigt praxisnah auf, auf welche Weise Risiken wie prekäre Arbeitsbedingungen, Ungleichbehandlung in der Beschäftigung sowie Kinder- und Zwangsarbeit vermieden werden können. Lieferanten finden sowohl Informationen hierzu als auch den Link zum Trainingsprogramm auf der TUIPartner-Website und können diese Inhalte mit ihren Arbeitskräften teilen. Eine Kommunikationskampagne für die direkten Lieferanten von TUI ist für das kommende Geschäftsjahr geplant. Im Rahmen des Programms wird zudem ein Beitrag zur Umsetzung von Maßnahmen gegen wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette geleistet – etwa durch den Kapazitätsaufbau bei Lieferanten und die Zusammenarbeit mit Branchenkollegen. 

Konzernweit sind Schulungen zu Kinderschutz, Menschenrechten, Arbeitssicherheit und Integrität über die TUI People Learning-Plattform zugänglich. Spezifische Trainings, etwa zum Kindeswohl für Unterhaltungs- und Kinderbetreuungspersonal oder zum Modern Slavery Act für Einkaufs- und Beschaffungsteams, ergänzen das Angebot. Ziel dieser Schulungen ist es, das Bewusstsein für menschenrechtliche Risiken zu stärken und praxisnahe Handlungskompetenz zu vermitteln. Anhand konkreter Fallbeispiele lernen Mitarbeitende, wie sie potenzielle Missstände erkennen – auch solche, die Arbeitskräfte in der Lieferkette betreffen – und wie sie entsprechende Vorfälle verantwortungsvoll melden und weiterverfolgen können.

Menschenrechtliche und umweltbezogene Anforderungen wurden systematisch in Verträge mit Lieferanten integriert. Diese vertraglichen Klauseln schaffen eine verbindliche Grundlage für verantwortungsvolles Handeln entlang der Lieferkette. TUI überprüft regelmäßig, mindestens jährlich, die Angemessenheit dieser Anforderungen und passt sie bei Bedarf an, um auf neue Erkenntnisse oder regulatorische Entwicklungen zu reagieren.

Zur Beurteilung der Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards kommen anerkannte und glaubwürdige Nachhaltigkeitszertifizierungen zum Einsatz. Für Anbieter von Aktivitäten und Ausflügen wurde ein zertifizierter Standard in Übereinstimmung mit den Kriterien des Global Sustainable Tourism Council (GSTC) entwickelt. Dieser verpflichtet Anbieter, Informationen zu fairen Löhnen, Arbeitszeiten, Kinderschutz und lokaler Beschäftigung offenzulegen.

Darüber hinaus erfolgt ein aktives Engagement in branchenweiten Initiativen und Kooperationen, um gemeinsam mit anderen Akteuren und Unternehmen in der Wertschöpfungskette systemische Herausforderungen in der Lieferkette anzugehen und nachhaltige Verbesserungen für Arbeitskräfte zu erzielen.

TUI identifiziert erforderliche Maßnahmen unter anderem durch Risikoanalysen und aktuelle Entwicklungen in der Tourismusbranche. Die Auswahl und Priorisierung der Maßnahmen erfolgt auf Basis der Wesentlichkeit der identifizierten Risiken sowie der Möglichkeit zur Einflussnahme. Im Falle wesentlicher negativer Auswirkungen stellt TUI sicher, dass Verfahren zur Durchführung oder Ermöglichung von Abhilfemaßnahmen verfügbar sind.

Zur Sicherstellung der Wirksamkeit dieser Verfahren werden Rückmeldemechanismen, wie zum Beispiel Beschwerdekanal, regelmäßig evaluiert. Die Umsetzung und Ergebnisse der Abhilfemaßnahmen werden dokumentiert und fließen in die Weiterentwicklung der Prozesse ein.

Für das Management wesentlicher Auswirkungen stehen personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Die Verantwortung liegt bei der Abteilung Group Sustainability, die in enger Zusammenarbeit mit Einkauf, Compliance und weiteren relevanten Funktionen agiert. Die Bereitstellung dieser Mittel ermöglicht eine systematische Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette.

Ziele in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2-5)

Ein zentrales Anliegen besteht darin, die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die relevanten gesetzlichen Anforderungen konsequent zu erfüllen. Dabei rücken insbesondere die Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften entlang der Wertschöpfungskette zunehmend in den Fokus. Die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen wird jährlich im Rahmen des Sorgfaltspflichtenprozesses überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Bislang wurden keine formalen quantitativen Zielsetzungen in Bezug auf diese Anspruchsgruppe definiert. Im Rahmen der Weiterentwicklung des menschenrechtlichen Risikomanagements wird derzeit geprüft, inwieweit entsprechende Ziele für kommende Berichtszyklen formuliert werden können.