Präambel

Nachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist für die TUI Group ein wesentliches Grundprinzip der Unternehmensführung. Wir sind davon überzeugt, dass Nachhaltigkeit entscheidend für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg ist, und wir verstehen nachhaltigen Wandel als Chance.

TUI berichtet bereits seit dem Jahr 2000 in ihrem Geschäftsbericht auf Konzernebene über Nachhaltigkeitsthemen. Die für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlichte Nachhaltigkeitserklärung stellt die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der TUI AG und der TUI Group dar. Die nichtfinanzielle Erklärung wurde nach den §§ 289b ff. HGB und 315b bis 315c HGB und in teilweiser Anwendung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS, EU 2023/2772) erstellt, welche sich aus der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD, EU 2022/2464) ableiten.

Ungeachtet der rechtlichen Unsicherheiten, welche sich durch die zum Berichtszeitpunkt fehlende Umsetzung der CSRD-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in deutsches Recht ergeben, hat die TUI Group entschieden, für die Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung erstmalig die sich aus der CSRD ergebenden ESRS als Rahmenwerk gemäß HGB § 315c Abs. 3 i. V. m. § 289d anzuwenden. Die Berichterstattung im Geschäftsjahr 2025 orientiert sich erstmals an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und wurde in Vorbereitung auf die Umsetzung europäischer Regulierung angepasst. Vorjahreswerte, wenn nicht anders angegeben, wurden nicht angepasst, sodass die Vergleichbarkeit mit den Vorjahresberichten nur eingeschränkt gegeben ist.

Diese Erklärung ergänzt den Lagebericht der TUI Group, wie er im Geschäftsbericht enthalten ist, und stellt wesentliche Entwicklungen in nichtfinanziellen Angelegenheiten dar. Die inhaltliche Prüfung dieser Erklärung wurde vom Aufsichtsrat der TUI Group gemäß § 171 Abs. 1 AktG vorgenommen. Darüber hinaus unterlag die Erklärung einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch den unabhängigen Abschlussprüfer.

Die Erklärung ist Teil unseres Geschäftsberichts 2025, der als Online-Bericht und im PDF-Format auf unserer Unternehmenswebsite veröffentlicht wird.

Im Rahmen unseres Prozesses der nach der CSRD vorgeschriebenen doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir für jeden themenbezogenen ESRS-Standard wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities – IROs) identifiziert, die zur Offenlegung der folgenden ESRS-Nachhaltigkeitsthemen führen:

  • Allgemeine Angaben gemäß ESRS 2
  • Klimawandel (E1)
  • Angaben gemäß EU-Taxonomieverordnung (EU) 2020/852
  • Arbeitskräfte des Unternehmens (S1)
  • Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2)
  • Verbraucher und Endnutzer (S4)
  • Unternehmensführung (G1)