Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses

Allgemeine Erläuterungen

Der TUI Konzern ist mit seinen wesentlichen Tochterunternehmen und Beteiligungen in der Touristik tätig.

Die TUI AG mit Sitz in Deutschland, 30625 Hannover, Karl-Wiechert-Allee 23, ist die Muttergesellschaft des TUI Konzerns und eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Die Gesellschaft ist in den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg (HRB 321) und Hannover (HRB 6580) eingetragen. Die Aktien der Gesellschaft werden an den Wertpapierbörsen in Frankfurt am Main und Hannover gehandelt.

Der vorliegende Konzernabschluss der TUI AG bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2025, das den Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 umfasst. Sofern bei Tochtergesellschaften abweichende Geschäftsjahre bestehen, wurden zum Zwecke der Einbeziehung dieser Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss der TUI AG Abschlüsse auf den 30. September erstellt.

Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und der Öffentlichkeit auf der Internetseite des Unternehmens (www.tuigroup.com) dauerhaft zugänglich gemacht.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Aufgrund der Verwendung gerundeter Beträge können sich bei Summenbildungen und Prozentangaben geringfügige Rundungsdifferenzen ergeben.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 9. Dezember 2025 vom Vorstand der TUI AG zur Veröffentlichung freigegeben.

Grundlagen der Rechnungslegung

Übereinstimmungserklärung

Der Konzernabschluss der TUI AG zum 30. September 2025 wurde gemäß der Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Darüber hinaus wurden die nach § 315e Abs. 1 HGB in der Fassung, die für das Geschäftsjahr anzuwenden ist, zusätzlich zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.

Der Bilanzierung und Bewertung sowie den Erläuterungen und Angaben zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 liegen grundsätzlich dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde, die dem Konzernabschluss 2024 zugrunde lagen, außer im Hinblick auf die erstmalige Anwendung neuer und geänderter Standards, wie nachstehend erläutert.

Neu angewendete Standards

Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2025 wendet TUI die folgenden durch das IASB überarbeiteten bzw. neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, die das Endorsement-Verfahren der EU durchlaufen haben, erstmals verpflichtend an.

Im Geschäftsjahr 2025 erstmals angewendete Standards
       
Standard Anwendungspflicht ab Änderungen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung
Änderungen an IAS 1 1.1.2024 Die Änderungen an IAS 1 sollen die Kriterien zur Einordnung von Schulden als kurz- oder langfristig klarstellen. Zukünftig sollen ausschließlich „Rechte“, die am Ende einer Berichtsperiode bestehen, für die Klassifizierung einer Schuld maßgeblich sein. Des Weiteren wurden Leitlinien zur Auslegung des Kriteriums „Recht, die Erfüllung einer Schuld um mindestens 12 Monate zu verschieben“sowie Erläuterungen zum Merkmal „Erfüllung“ aufgenommen. Keine wesentlichen Änderungen
Klassifikation von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig
Änderungen an IAS 1 1.1.2024 Durch diese Änderungen an IAS 1 wird hinsichtlich der Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klargestellt, dass nur Nebenbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss, diese Klassifizierung beeinflussen. Allerdings soll ein Unternehmen im Anhang Informationen offenlegen, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, das Risiko zu verstehen, dass langfristige Schulden mit Nebenbedingungen innerhalb von zwölf Monaten rückzahlbar werden könnten. Keine wesentlichen Änderungen
Langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen
Änderungen an
IAS 7 und IFRS 7
1.1.2024 Mit den Änderungen soll die Transparenz von Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten und deren Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten, Zahlungsmittelflüsse und das Liquiditätsrisiko eines Unternehmens erhöht werden. Die bereits bestehenden Angabepflichten werden dahingehend ergänzt, dass ein Unternehmen qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung stellen soll. Keine wesentlichen Änderungen
Lieferanten- finanzierungs- vereinbarungen
Änderungen an
IFRS 16
1.1.2024 Die Änderungen stellen klar, wie ein Verkäufer / Leasingnehmer die Folgebewertung von Sale-and-Lease-Back-Transaktionen, die nach IFRS 15 als Verkauf bilanziert werden, vornimmt. Keine wesentlichen Änderungen
Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen

Konsolidierungsgrundsätze und -methoden

Grundsätze

In den Konzernabschluss werden alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen, die von der TUI AG mittelbar oder unmittelbar beherrscht werden. Beherrschung liegt vor, wenn die TUI AG Verfügungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten hat, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihr Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und sie infolge der Verfügungsmacht die Höhe der variablen Rückflüsse beeinflussen kann.

In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit dabei auf einer mittelbaren oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit. Soweit der TUI Konzern bei Beteiligungsunternehmen weniger als die Mehrheit der Stimmrechte hält, kann aufgrund vertraglicher oder ähnlicher Vereinbarung Beherrschungsmöglichkeit bestehen, wie zum Beispiel bei der Beteiligung an der RIUSA II Gruppe. Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und den Rahmenverträgen mit dem TUI Konzern sowie der erheblichen Bedeutung des Veranstaltergeschäfts für den wirtschaftlichen Erfolg der RIUSA II Gruppe ist der TUI Konzern in der Lage, auf die Entscheidungen in Bezug auf die relevantesten Aktivitäten und damit auf die Höhe der Renditen einen bestimmenden Einfluss auszuüben. Insbesondere durch die Dividendenzahlungen und Wertschwankungen der Beteiligung selbst ist der TUI Konzern variablen Renditen aus der RIUSA II Gruppe ausgesetzt. Deshalb wird die RIUSA II Gruppe vollkonsolidiert, obwohl der TUI Konzern nur 50 % der Kapitalanteile hält.

Bei der Beurteilung, ob Kontrolle vorliegt, werden die Existenz und Auswirkung substanzieller potenzieller Stimmrechte berücksichtigt, die gegenwärtig ausübbar sind, wenn Entscheidungen über die Lenkung maßgeblicher Tätigkeiten getroffen werden müssen. Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, zu dem TUI die Beherrschung erlangt. Endet die Beherrschung, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus.

Basis für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden die Einzel- oder Gruppenabschlüsse der TUI AG und ihrer Tochterunternehmen, die nach einheitlichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden aufgestellt und in der Regel von Wirtschaftsprüfern geprüft bzw. einer prüferischen Durchsicht unterzogen sind.

Assoziierte Unternehmen, auf die der TUI Konzern durch seine Mitwirkung an der Finanz- und Geschäftspolitik maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden nach der Equity-Methode bilanziert. In der Regel wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet, wenn die TUI AG direkt oder indirekt einen Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 % besitzt.

Ebenfalls nach der Equity-Methode bilanziert werden Anteile an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures). Ein Gemeinschaftsunternehmen liegt vor, wenn der TUI Konzern auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung eine Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem oder mehreren Partnern führt und die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Gesellschaft besitzen. Zu den Gemeinschaftsunternehmen werden auch Gesellschaften gerechnet, bei denen der TUI Konzern zwar über eine Mehrheit oder Minderheit der Stimmrechte verfügt, bei denen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen die Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten jedoch nur einstimmig getroffen werden können.

Die Bestimmung der Zeitpunkte, zu denen assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in den Kreis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen aufgenommen werden bzw. aus ihm ausscheiden, erfolgt analog zu den für Tochterunternehmen geltenden Grundsätzen. Die Fortschreibung der Equity-Bewertung basiert auf dem letzten verfügbaren Jahresabschluss bzw. auf den Zwischenabschlüssen zum 30. September, sofern die Bilanzstichtage abweichend vom Bilanzstichtag der TUI AG sind. Dies betrifft 30 Unternehmen mit einem Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und zwei Gesellschaften mit einem Geschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. März.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2025 wurden insgesamt 247 Tochterunternehmen einbezogen. Die Entwicklung der Anzahl der Gesellschaften seit dem 1. Oktober 2024 ist in der folgenden Tabelle dargestellt.

Entwicklung des Konsolidierungskreises¹
und der nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften
       
  Konsolidierte Tochterunternehmen Assoziierte Unternehmen Gemeinschaftsunternehmen
Stand zum 30.9.2024 252 17 25
Zugänge 6 2 1
Gründung 6 1 -
Akquisition - 1 1
Abgänge 11 4 1
Liquidation 9 - -
Verkauf - 4 1
Verschmelzung 2 - -
Veränderung der Beteiligungsquote - - -
Stand zum 30.9.2025 247 15 25
¹ Anzahl ohne TUI AG

Die unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der TUI AG sind unter „Sonstige Erläuterungen – Aufstellung des Anteilsbesitzes des TUI Konzerns“ aufgeführt.

Nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden 22 Tochterunternehmen. Diese Gesellschaften sind auch bei zusammengefasster Betrachtung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung.

Akquisitionen – Desinvestitionen

Akquisitionen des Geschäftsjahres

Im Geschäftsjahr 2025 fanden zwei Akquisitionen statt, die unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten hier nicht weiter erläutert werden.

Nach dem Bilanzstichtag wurden keine Unternehmenserwerbe durchgeführt.

Akquisitionen des Vorjahres

Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Unternehmen unter Anwendung des IFRS 3 erworben. Der Erwerb war unwesentlich und wird hier nicht weiter erläutert.

Desinvestitionen

Im Geschäftsjahr 2025 wurden fünf Gesellschaften verkauft.

Mit Vertrag vom 17. Februar 2025 und mit Wirkung zum 30. Mai 2025 wurden die Geschäftsanteile an den nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen Ranger Safaris Ltd., Arusha, ARP Africa Travel Ltd., Harrow, und Pollman’s Tours and Safaris Ltd., Mombasa, (ARP-Gruppe) verkauft. Die Gegenleistung beträgt 22,9 Mio. € und besteht aus einem sofort fälligen Kaufpreis in Höhe von 19,7 Mio. € und einer variablen Kaufpreisforderung vorläufig in Höhe von 3,2 Mio. €. Die variable Kaufpreisforderung ist abhängig von dem EBITDA des Geschäftsjahres 2025 und wurde anhand der Planung der ARP-Gruppe für das Geschäftsjahr 2025 ermittelt. Mit der Veräußerung der Gesellschaft ist ein Teil des Geschäfts- und Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „Musement“ in Höhe von 5,8 Mio. € abgegangen. Aus dieser Transaktion wurde ein vorläufiger Veräußerungsgewinn in Höhe von 11,7 Mio. € realisiert. Der Ausweis erfolgt unter den Sonstigen Erträgen.

Nach dem Bilanzstichtag fanden keine Unternehmensverkäufe statt.

Währungsumrechnung

Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ausgenommen hiervon sind Gewinne und Verluste, die als qualifizierte Sicherungsgeschäfte zur Absicherung zukünftiger Zahlungsströme (Cash Flow Hedges) im Eigenkapital zu erfassen sind.

Jahresabschlüsse werden in der funktionalen Währung der jeweiligen Gesellschaft erstellt. Als funktionale Währung einer Gesellschaft wird die Währung des wirtschaftlichen Umfelds bezeichnet, in dem die Gesellschaft primär tätig ist.

Sofern Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften in anderen Funktionalwährungen erstellt werden als dem Euro, der Berichtswährung des Konzerns, erfolgt die Umrechnung von Vermögenswerten und Schulden zum Mittelkurs am Bilanzstichtag (Stichtagskurs). Diesen Gesellschaften zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwerte und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und ebenso zum Stichtagskurs umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und damit das in der Erfolgsrechnung ausgewiesene Jahresergebnis werden grundsätzlich mit demjenigen Monatsdurchschnittskurs umgerechnet, in dessen Periode der zugehörige Geschäftsvorfall fällt.

Differenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden erfolgsneutral behandelt und im Konzerneigenkapital als Unterschiede aus der Währungsumrechnung gesondert ausgewiesen. Wenn ein ausländisches Unternehmen oder ein ausländischer Geschäftsbetrieb veräußert wird, werden zuvor im sonstigen Ergebnis erfasste Währungsdifferenzen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des Gewinns bzw. Verlusts aus der Veräußerung erfasst.

Umrechnungsdifferenzen bei nichtmonetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam verrechnet werden (zum Beispiel erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Eigenkapitalinstrumente), sind in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Demgegenüber sind Umrechnungsdifferenzen bei nichtmonetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts im Eigenkapital berücksichtigt werden, innerhalb der Gewinnrücklagen erfasst.

Einige Tochterunternehmen im TUI Konzern betreiben ihr Geschäft in einem Hochinflationsland (Vorjahr: ebenfalls Konzernunternehmen in Hochinflationsländern). Da für diese Gesellschaften der Euro die funktionale Währung ist, ist eine Bilanzierung nach IAS 29, Rechnungslegung in Hochinflationsländern, nicht erforderlich.

Bei der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, finden für die Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts sowie die Umrechnung der Geschäfts- oder Firmenwerte grundsätzlich die gleichen Grundsätze Anwendung wie bei konsolidierten Tochterunternehmen.

Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

Monetäre Posten in Form von ausstehenden Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Abwicklung in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellen einen Teil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung dieser monetären Posten werden im sonstigen Ergebnis, das heißt erfolgsneutral im Eigenkapital, erfasst. Im TUI Konzern bestehen solche Darlehen zum 30. September 2025 wie im Vorjahr insbesondere gegenüber Hotelgesellschaften in Nordafrika und einer TUI Musement Gesellschaft in Mexiko.

Wechselkurse von für den TUI Konzern bedeutenden Währungen
         
  Stichtagskurs Jahresdurchschnittskurs
je € 30.9.2025 30.9.2024 2025 2024
Britische Pfund 0,87 0,83 0,85 0,86
US-Dollar 1,17 1,11 1,11 1,08
Schweizer Franken 0,93 0,94 0,94 0,96
Schwedische Kronen 11,05 11,31 11,20 11,43

Konsolidierungsmethoden

Die Bilanzierung der Vermögenswerte und Schulden erworbener Geschäftsbetriebe erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei wird zunächst ungeachtet bestehender nicht beherrschender Anteile eine vollständige Zeitwertbewertung aller identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen. Anschließend wird die zum Zeitwert bewertete Gegenleistung für den Erwerb des Geschäftsbetriebs mit dem auf den erworbenen Anteil entfallenden neu bewerteten Eigenkapital verrechnet. Von dem einzelfallweise ausübbaren Wahlrecht zur Bewertung der nicht beherrschenden Anteile zu ihrem beizulegenden Zeitwert (Full-Goodwill-Methode) wurde kein Gebrauch gemacht.

Aktive Unterschiedsbeträge aus Unternehmenserwerben werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert und entsprechend den Vorschriften des IFRS 3 als Vermögenswert bilanziert. Passive Unterschiedsbeträge werden zum Zeitpunkt der Entstehung sofort ergebniswirksam aufgelöst, wobei der Effekt der Auflösung als sonstiger Ertrag ausgewiesen wird.

Bei Anteilszukäufen nach Kontrollerlangung (Aufstockung der Anteile) werden Unterschiedsbeträge zwischen dem Kaufpreis und dem Buchwert von erworbenen Anteilen direkt im Eigenkapital erfasst. Analog werden die Effekte aus Anteilsverkäufen ohne Kontrollverlust ebenfalls direkt im Eigenkapital gebucht. Kommt es hingegen zu einer Kontrollerlangung bzw. einem Kontrollverlust, findet eine ergebniswirksame Gewinn- oder Verlustrealisierung statt. Diese Ergebniswirkung entsteht bei sukzessiven Unternehmenserwerben (Transaktionen mit Kontrollerlangung), indem der zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zu dem zum Erwerbszeitpunkt beizulegenden Zeitwert neu bewertet wird. Bei Transaktionen mit Kontrollverlust umfasst der Gewinn oder Verlust nicht nur den Unterschied zwischen den Buchwerten der abgehenden Anteile und der erhaltenen Gegenleistung, sondern auch das Ergebnis aus der Neubewertung der verbleibenden Anteile.

Bei Verlust der Beherrschung wird das in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassende Ergebnis berechnet als Differenz zwischen dem Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung zuzüglich des Zeitwerts einer eventuell zurückbehaltenen Beteiligung an dem Tochterunternehmen und dem anteiligen Buchwert des Tochterunternehmens. Bis dahin erfolgsneutral erfasste Unterschiede aus der Währungsumrechnung und der Rücklage für Wertänderungen von Finanzinstrumenten werden zum Zeitpunkt der Veräußerung zusätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei der Veräußerung wird der diesen Tochtergesellschaften zurechenbare Geschäfts- oder Firmenwert in die Bestimmung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Veräußerung einbezogen.

Im Konzern werden assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode bilanziert und zum Zeitpunkt des Erwerbs mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Ansatz der Beteiligung des Konzerns an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen umfasst dabei den beim Erwerb jeweils aufgedeckten Geschäfts- oder Firmenwert.

Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung (Ergebnis aus den nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen) und der Anteil der erfolgsneutralen Veränderung der Rücklagen in den Gewinnrücklagen des Konzerns erfasst. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden im Beteiligungsbuchwert gezeigt. Wenn der Verlustanteil an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen dem ursprünglichen Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen inklusive anderer ungesicherter Forderungen entspricht bzw. diesen übersteigt, werden grundsätzlich keine weiteren Verluste erfasst. Darüber hinausgehende Verluste werden nur erfasst, sofern für das assoziierte Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen Verpflichtungen eingegangen oder für das Unternehmen Zahlungen geleistet wurden.

Abweichungen zwischen den von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und den konzerneinheitlichen Rechnungslegungsvorschriften werden grundsätzlich angepasst.

Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden eliminiert. Konzerninterne Umsatzerlöse und andere Erträge sowie die entsprechenden Aufwendungen werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr werden unter Berücksichtigung latenter Ertragsteuern ergebniswirksam zurückgenommen. Zwischenverluste werden jedoch gegebenenfalls als Indikator für die Notwendigkeit der Durchführung eines Wertminderungstests in Bezug auf den übertragenen Vermögenswert betrachtet. Zwischengewinne aus Transaktionen mit nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an den Unternehmen eliminiert. Konzerninterne Lieferungen und Leistungen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Konzernabschluss ist auf Basis des Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenprinzips erstellt. Davon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, beispielsweise finanzielle Vermögenswerte und Derivate sowie das Planvermögen aus extern finanzierten leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden.

Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss der TUI AG einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Die Wertansätze im Konzernabschluss werden unbeeinflusst von steuerlichen Vorschriften allein von der wirtschaftlichen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen der Regelungen des IASB bestimmt.

Umsatzerlöse

TUI realisiert Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht. Im Segment Märkte + Airline erzielt TUI im Wesentlichen Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Pauschalreisen. Die in einer Pauschalreise beinhalteten Flüge, Hotelübernachtungen und sonstigen Dienstleistungen werden durch eine signifikante Integrationsleistung von TUI als Reiseveranstalter im Sinne des IFRS 15 in ein Produkt für den Kunden transformiert, sodass die Pauschalreise für TUI eine Leistungsverpflichtung darstellt. Diese Umsatzerlöse werden realisiert, wenn TUI die Dienstleistung dem Kunden gegenüber erbringt, das heißt linear über die Dauer der Urlaubsreise, da der Kunde den Urlaub zeitanteilig konsumiert. Daneben erzielt TUI weitere Umsatzerlöse durch den Verkauf von weiteren touristischen Dienstleistungen, zum Beispiel Nur-Unterkunft-Angeboten, Nur-Flug-Angeboten oder Kreuzfahrten. Die Umsatzrealisation erfolgt jeweils mit der Erbringung der Serviceleistung durch TUI entweder zeitraumbezogen über die Dauer der Reise, sofern die Dienstleistung einen Zeitraum betrifft, zum Beispiel bei mehrtägigen Hotelübernachtungen, oder zeitpunktbezogen am Tag der Erbringung, zum Beispiel bei Flugleistungen am Flugtag. Umsätze aus langfristigen Verträgen werden gemäß IFRS 15 über die Laufzeit des individuellen Vertrags realisiert.

Umbuchungsgebühren stellen keine eigenständige Leistungsverpflichtung dar. Die Umsatzrealisation erfolgt deshalb zusammen mit der Hauptleistung.

Wenn TUI Kontrolle über den Vermögenswert erlangt, bevor dieser an den Kunden ausgeliefert wird, ist TUI Prinzipal dieser Leistung. Ansonsten handelt TUI als Agent. Als Prinzipal bilanziert TUI die realisierten Umsätze und Kosten brutto in der GuV, zum Beispiel für Umsätze aus der eigenen Reiseveranstaltertätigkeit, für die Hotelumsätze in eigenen Hotels und die Flugumsätze. TUI bilanziert die Umsatzerlöse aus Agententätigkeit netto in Höhe der erhaltenen Provision, zum Beispiel für die Vermittlung von Mietwagen und vermittelte Hotelumsätze für Dritthotels, bei denen TUI über keine Kontrolle über das Hotelzimmer verfügt. Passagierbezogene Flugsteuern und -gebühren, die TUI im Namen von Dritten einzieht und an diese durchreicht, werden netto in der GuV ausgewiesen.

TUI wendet die Erleichterungsregel gemäß IFRS 15.121(a) an. Für die offenen Leistungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag berichtet TUI somit alle Verpflichtungen für Verträge mit einer ursprünglichen Vertragslaufzeit von mehr als zwölf Monaten, das heißt zwischen Vertragsbeginn (grundsätzlich Buchungsdatum) und Vertragsende (grundsätzlich Ende der Dienstleistung) liegen mindestens zwölf Monate.

TUI muss Strafzahlungen an Kunden für Flugverspätungen oder -annullierungen (so genannte Denied Boarding Compensations) leisten. Diese Zahlungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Flugleistung und sind daher variable Gegenleistungen. Somit werden Entschädigungszahlungen bei Flugausfällen bzw. -verspätungen umsatzmindernd in der GuV ausgewiesen.

Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, sofern der Zufluss eines Nutzens für den Konzern wahrscheinlich ist und verlässlich bewertet werden kann. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten und den direkt zurechenbaren Gemeinkosten zusammen. Sofern immaterielle Vermögenswerte nur über einen begrenzten Zeitraum nutzbar sind, erfolgt eine planmäßige lineare Abschreibung über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer.

Durch Unternehmenszusammenschlüsse erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt und ebenfalls planmäßig linear abgeschrieben.

Wirtschaftliche Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten
   
  Nutzungsdauer
Marken, Lizenzen und übrige Rechte 5 bis 20 Jahre
Transport- und Leasingverträge 12 bis 20 Jahre
Computersoftware 3 bis 13 Jahre
Kundenstamm 7 bis 15 Jahre

Sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine Wertminderung anzeigen, wird der fortgeführte Buchwert des immateriellen Vermögenswerts mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Wertverlusten, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch die Erfassung außerplanmäßiger Wertminderungen Rechnung getragen.

Abhängig von der funktionellen Zuordnung des immateriellen Vermögenswerts werden die planmäßigen Abschreibungen und die Wertminderungen in den Umsatzkosten oder den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen.

Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (Impairment-Test). Darüber hinaus erfolgen Überprüfungen, sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine mögliche Wertminderung der Vermögenswerte anzeigen. Innerhalb des TUI Konzerns handelt es sich bei den immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer ausschließlich um Geschäfts- oder Firmenwerte.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wird auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) bzw. einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt.

Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der Buchwert der getesteten Einheiten einschließlich der zurechenbaren Geschäfts- oder Firmenwerte höher ist als der zukünftig erzielbare Betrag. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Fair Value less Costs of Disposal) und dem Barwert der künftigen Zahlungsströme der getesteten Einheit bei fortgeführter Nutzung im Unternehmen (Nutzungswert bzw. Value in Use). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem Betrag, der in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern nach Abzug von Veräußerungskosten erzielt werden könnte.

Vorzunehmende Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung separat ausgewiesen.

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Die Anschaffungskosten umfassen alle Gegenleistungen, die aufgebracht wurden, um einen Vermögenswert zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten werden auf Basis von Einzelkosten sowie direkt zurechenbaren Gemeinkosten und Abschreibungen ermittelt.

Fremdkapitalkosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten stehen, werden für den Zeitraum bis zur Herstellung des betriebsbereiten Zustands des Vermögenswerts in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Vermögenswerte einbezogen.

Der Finanzierungskostensatz ermittelt sich auf Basis der spezifischen Finanzierungskosten bei speziell für die Beschaffung eines qualifizierten Vermögenswerts aufgenommenen Fremdmitteln und ansonsten als gewogener Durchschnitt der Fremdkapitalkosten der aufgenommenen Fremdfinanzierung.

Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen werden nach der linearen Methode vorgenommen und richten sich nach den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Den nutzungsbedingten planmäßigen Abschreibungen liegen die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde:

Wirtschaftliche Nutzungsdauern Sachanlagevermögen
   
  Nutzungsdauer
Hotelgebäude 30 bis 50 Jahre
Sonstige Gebäude 25 bis 50 Jahre
Kreuzfahrtschiffe 30 bis 38 Jahre
Flugzeuge  
Flugzeugrümpfe und Triebwerke 22 bis 25 Jahre
Triebwerksüberholungen intervallabhängig, bis zu 12 Jahre
Großreparaturen intervallabhängig, bis zu 12 Jahre
Ersatzteile bis zu 10 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre

Des Weiteren wird die Höhe der planmäßigen Abschreibungen durch die zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Vermögenswerts erzielbaren Restwerte bestimmt. Bei Kreuzfahrtschiffen wird bei erstmaliger Bilanzierung von einem Restwert in Höhe von 4 % bis 30 % der Anschaffungskosten ausgegangen. Im Geschäftsjahr 2025 wurden die Annahmen über den Restwert der Schiffe der Marella Cruises Ltd. angepasst. Für weitere Informationen verweisen wir auf Textziffer 14 „Sachanlagen“. Die Bestimmung der planmäßigen Abschreibung von Flugzeugrümpfen und -triebwerken bei erstmaliger Bilanzierung erfolgt unter Berücksichtigung eines Restwerts von maximal 5 % der Anschaffungskosten. Ferner wird ein Restwert von 20 % bei der Bestimmung der planmäßigen Abschreibung von Ersatzteilen zugrunde gelegt. Zahlungen im Rahmen eines Power-by-the-Hour-Vertrags, die sich auf die nächste Instandhaltung der Komponente beziehen, werden als Anlagen im Bau aktiviert und zum Zeitpunkt der Instandhaltung in die entsprechende Komponente umgebucht.

Sowohl wirtschaftliche Nutzungsdauern als auch angenommene Restwerte werden einmal jährlich im Rahmen der Konzernabschlusserstellung überprüft. Die Überprüfung der Restwerte erfolgt auf Basis von vergleichbaren Vermögenswerten am Ende ihrer Nutzungsdauer zum Bilanzstichtag. Vorzunehmende Anpassungen werden als Korrektur der planmäßigen Abschreibungen über die Restnutzungsdauer des Vermögenswerts vorgenommen. Ergibt die Überprüfung eine Erhöhung des erzielbaren Restwerts, sodass dieser den verbliebenen Nettobuchwert des Vermögenswerts übersteigt, werden die planmäßigen Abschreibungen ausgesetzt. Zuschreibungen werden in diesem Fall nicht vorgenommen.

Wertverlusten, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch die Erfassung von Wertminderungen Rechnung getragen. Sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine Wertminderung anzeigen, wird im Rahmen der dann durchzuführenden Werthaltigkeitstests der Buchwert eines Vermögenswerts mit dem erzielbaren Betrag verglichen.

Leasingverhältnisse

Als Leasingverhältnisse gelten alle Verträge, bei denen das Recht zur Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt übertragen wird. Als Leasingnehmer mietet TUI neben mobilen Vermögenswerten wie Flugzeugen, Fahrzeugen und Kreuzfahrtschiffen insbesondere Immobilien wie Hotelgebäude und -grundstücke, Bürogebäude und Reisebüros an. Als Leasinggeber untervermietet TUI einige Flugzeuge und Flächen in Reisebüros und Bürogebäuden sowie ein Hotel.

TUI als Leasingnehmer

Grundsätzlich setzt TUI für Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern Leasingnehmer ist, in der Bilanz Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten an. Davon abweichend werden die Ansatz- und Bewertungsausnahmen für alle kurzfristigen Leasingverhältnisse und für Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte angewendet. Ein Leasingverhältnis ist kurzfristig, wenn die Leasingdauer zwölf Monate nicht überschreitet und keine Kaufoption besteht. Die Leasingzahlungen bei solchen Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses oder auf einer anderen systematischen Basis als Aufwand in den Umsatzkosten bzw. den Verwaltungsaufwendungen erfasst.

Bei Vertragsbeginn wird geprüft, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder beinhaltet. Neben klassischen Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen können unter anderem auch Dienstleistungsverträge und Kapazitätsverträge in den Anwendungsbereich von IFRS 16 fallen. Im Zusammenhang mit dem Einkauf von gemischten touristischen Dienstleistungen wird die Anmietung bzw. die Abnahme der überwiegenden Übernachtungskapazität eines Hotels als Leasingkomponente identifiziert, wenn TUI dem Vertragspartner die Abnahme von mehr als 90 % der Hotelkapazität fix für einen Zeitraum von größer zwölf Monaten garantiert, keine vertragsbefreiende Rückgabe von Kontingenten zur Eigenvermarktung durch den Hotelier vereinbart ist und somit eine unentziehbare Zahlungsverpflichtung existiert. Bei Verträgen, die neben einer oder mehreren Leasingkomponenten auch Nicht-Leasing-Komponenten enthalten, macht TUI von der Möglichkeit Gebrauch, auf die Trennung dieser Nicht-Leasing-Komponenten zu verzichten, insbesondere bei Kfz- und IT-Leasingverhältnissen sowie bei Hotelkapazitätsverträgen.

Am Bereitstellungsdatum, also dem Datum, ab dem der zugrunde liegende Vermögenswert vom Leasinggeber zur Nutzung bereitgestellt wurde, wird eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen erfasst. Die Leasingzahlungen inkludieren alle fixen und quasi fixen Zahlungen und werden um vom Leasinggeber künftig zu erhaltende Mietanreizzahlungen reduziert. Die Leasingzahlungen umfassen daneben variable Zahlungen, die an einen Index oder einen Zinssatz gekoppelt sind, und erwartete Zahlungen aus Restwertgarantien. Leasingzahlungen für die Ausübung von Verlängerungs-, Kauf- und Kündigungsoptionen werden einbezogen, wenn die Ausübung dieser Optionen als hinreichend sicher beurteilt wird. Die Leasingzahlungen werden grundsätzlich mit dem impliziten Zins des Leasinggebers, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, abgezinst. Sofern dieser Zins TUI nicht bekannt ist, wird zur Ermittlung des Barwerts der Grenzfremdkapitalzins herangezogen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Buchwert mit dem angewendeten Zinssatz aufgezinst und um geleistete Leasingzahlungen reduziert. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (zum Beispiel Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet. Der Zinsaufwand aus der Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit wird im Zinsergebnis erfasst. Variable Leasingzahlungen, die weder von einem Index noch von einem Zinssatz abhängen, werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der das Ereignis oder die Bedingungen eintreten, aufgrund derer die Zahlung erfolgt.

Des Weiteren wird zum Bereitstellungsdatum ein Nutzungsrecht erfasst. Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit berichtigt. Die Anschaffungskosten umfassen den Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich anfänglicher direkter Kosten sowie die vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize und die geschätzten Kosten der Restauration des Leasinggegenstands in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand bei Rückgabe. Aktivierte Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren Zeitraum aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses und der erwarteten Nutzungsdauer des Nutzungsrechts abgeschrieben. Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf TUI übergeht oder die Leasingzahlungen die zukünftige Ausübung einer Kaufoption berücksichtigen, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des Leasinggegenstands. Die Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte werden in den Umsatzkosten bzw. den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen.

Sale-and-Lease-Back

Bei Sale-and-Lease-Back-Transaktionen wird zunächst gemäß den Kriterien des IFRS 15 geprüft, ob die Übertragung des Vermögenswerts einen Verkauf darstellt. Stellt die Übertragung einen Verkauf dar, setzt TUI als Verkäufer und Leasingnehmer das mit dem Rückleasing verbundene Nutzungsrecht in Höhe des anteiligen Buchwerts an, der sich aus dem anteiligen, zurückbehaltenen Nutzungsrecht ergibt. Der Gewinn oder Verlust aus der Verkaufstransaktion wird anteilig in Höhe, der auf den Käufer und Leasinggeber übertragenen Rechte erfolgswirksam erfasst. Stellt die Übertragung keinen Verkauf dar, bilanziert TUI den rechtlich übertragenen Vermögenswert unverändert weiter und erfasst für die erhaltenen Erlöse eine finanzielle Verbindlichkeit.

TUI als Leasinggeber

Als Leasinggeber stuft TUI jedes Leasingverhältnis entweder als Operating-Leasingverhältnis oder als Finanzierungsleasing ein. Trägt TUI als Leasinggeber die wesentlichen Chancen und Risiken am zugrunde liegenden Vermögenswert, erfolgt eine Einstufung als Operating Lease. Trägt der Leasingnehmer die wesentlichen Chancen und Risiken am zugrunde liegenden Vermögenswert, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing klassifiziert.

Bei Untermietverhältnissen erfolgt diese Einstufung entsprechend IFRS 16 auf der Basis des Nutzungsrechts und nicht auf Basis des dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Vermögenswerts aus dem Hauptmietverhältnis.

Die Mieterträge aus Operating Leases werden über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses linear in den Umsatzerlösen erfasst. Anfängliche direkte Kosten, die bei der Erlangung des Leasingverhältnisses entstehen, werden dem Buchwert des zugrunde liegenden Leasinggegenstands hinzugerechnet und linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt.

Bei Finanzierungsleasing setzt TUI eine Leasingforderung in Höhe der Nettoinvestition in den Leasingvertrag an und bucht den zugrunde liegenden Leasinggegenstand bzw. das Nutzungsrecht aus dem Hauptmietvertrag aus. Die von den Leasingnehmern gezahlten Leasingraten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt, sodass sich eine konstante Verzinsung der Nettoinvestition ergibt. Die Leasingforderung wird um erhaltene Tilgungsanteile vermindert. Der Zinsanteil der erhaltenen Zahlungen wird im Zinsergebnis erfasst.

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind vertraglich vereinbarte Ansprüche oder Verpflichtungen, die bei einer der beiden Vertragsparteien zu einem Ab- oder Zufluss von finanziellen Vermögenswerten oder zur Ausgabe von eigenen Eigenkapitalinstrumenten führen werden und bei der anderen Vertragspartei entsprechend zu einem Zu- oder Abfluss von finanziellen Vermögenswerten führen. Sie umfassen auch die insbesondere aus originären Finanzinstrumenten abgeleiteten (derivativen) Ansprüche oder Verpflichtungen.

Originäre finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten

Die Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte werden in Abhängigkeit des zugeteilten Geschäftsmodells zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der vertraglichen Zahlungsströme bestimmt. Die Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten erstreckt sich auf die Kategorien „Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)“, „Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVTOCI)“ und „Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL)“.

Originäre finanzielle Vermögenswerte werden, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden bei Zugang zum Transaktionspreis angesetzt. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz entsprechend ihrer Zwecksetzung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert kategorisiert. Originäre finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung es ist, vertraglich vereinbarte Zahlungsströme zu vereinnahmen, und dessen Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag darstellen.

Für die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte wird gemäß IFRS 9 eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste gebildet. Die Wertberichtigungen werden für einen finanziellen Vermögenswert über die Gesamtlaufzeit der erwarteten Kreditausfälle (Lifetime Expected Credit Losses) oder auf der Grundlage der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste (12-Month Expected Credit Losses) erfasst. Die Erfassung der erwarteten Kreditausfälle über die Gesamtlaufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfolgt, wenn sich das Kreditrisiko für einen finanziellen Vermögenswert seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat oder es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Leasingforderungen oder Contract Assets handelt. Ansonsten ist die Wertberichtigung auf Basis der erwarteten 12-Monats-Kreditausfälle zu ermitteln.

IFRS 9 ermöglicht die Anwendung eines vereinfachten Ansatzes, unter anderem für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für diese Posten dürfen bereits bei Zugang die erwarteten Kreditausfälle über die Gesamtlaufzeit ermittelt werden. TUI wendet für sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den vereinfachten Ansatz an.

Wertminderungen und Wertaufholungen werden unter dem gesonderten Posten „Wertminderungsaufwendungen / -aufholungen für finanzielle Vermögenswerte“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die gehaltenen Eigenkapitalinstrumente in der Bilanzposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ sind unwiderruflich als „Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“ designiert, da sie für mittel- bis langfristige strategische Ziele gehalten werden. Dabei handelt es sich um Anteile an verbundenen, nicht konsolidierten Tochterunternehmen, Beteiligungen sowie sonstige Wertpapiere. Eine Erfassung aller Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts in der Gewinn- und Verlustrechnung würde nicht im Einklang mit der Strategie des Konzerns stehen. Die Eigenkapitalinstrumente werden den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern nicht die Absicht vorliegt, sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern. Dividenden aus diesen Eigenkapitalinstrumenten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, die Dividenden stellen eindeutig eine Rückzahlung eines Teils der Anschaffungskosten der Eigenkapitalinstrumente dar.

Der im Sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus der Folgebewertung der Eigenkapitalinstrumente verbleibt auch nach der Ausbuchung des Eigenkapitalinstruments im Eigenkapital und ist in die Gewinnrücklagen umzugliedern.

Alle anderen finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Eine Ausbuchung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt zum Zeitpunkt des Erlöschens bzw. der Übertragung der Rechte auf Zahlungen aus dem Vermögenswert und somit zu dem Zeitpunkt, zu dem im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen wurden. Die Rechte an einem Vermögenswert erlöschen, wenn die Ansprüche auf den Erhalt der Zahlungsströme aus dem Vermögenswert ausgelaufen sind. Bei Übertragungen eines finanziellen Vermögenswerts wird entsprechend den Abgangsregelungen nach IFRS 9 geprüft, ob eine Ausbuchung zu erfolgen hat.

Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn eine Verpflichtung besteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz einer originären Verbindlichkeit erfolgt zu deren beizulegendem Zeitwert. Bei aufgenommenen Krediten wird der Nominalbetrag um einbehaltene Disagios und gezahlte Transaktionskosten gekürzt sowie um die voraussichtliche Restlaufzeit der Verbindlichkeit abgezinst. Die Folgebewertung originärer finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Von der so genannten Fair-Value-Option macht TUI keinen Gebrauch.

Eine Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zum Zeitpunkt, zu dem die im Vertrag genannten Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich als Korrektur zu den Umsatzkosten erfasst. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Verbindlichkeiten, die nicht im Rahmen des normalen Leistungsprozesses anfallen, werden entsprechend dem Charakter der zugrunde liegenden Forderung bzw. Verbindlichkeit entweder unter den Sonstigen Erträgen / Anderen Aufwendungen oder unter den Finanzaufwendungen / -erträgen oder unter den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen.

Die Wandelschuldverschreibungen auf Aktien der TUI AG sind bilanziell als zusammengesetzte Finanzinstrumente einzustufen. Zusammengesetzte Finanzinstrumente werden entsprechend IAS 32 in eine Eigenkapital- und eine Fremdkapitalkomponente aufgeteilt. Die unter den Finanzschulden ausgewiesene Fremdkapitalkomponente wird abzüglich der anteiligen Transaktionskosten bewertet und mittels der Effektivzinsmethode auf den Rückzahlungsbetrag aufgezinst. Die Eigenkapitalkomponente wird mit dem Restwert bewertet, der sich nach Abzug des für die Fremdkapitalkomponente ermittelten Betrags vom beizulegenden Zeitwert des gesamten Instruments ergibt. Die anteiligen Transaktionskosten der Eigenkapitalkomponente werden von dieser abgezogen. Durch das Ausüben oder das Auslaufen der jeweiligen Wandeloption entsteht kein Gewinn oder Verlust.

Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting

Derivative Finanzinstrumente werden im Rahmen der Zugangsbewertung zu ihrem beizulegenden Zeitwert am Tag des Vertragsabschlusses bewertet und bei Vorhandensein eines Marktwerts bilanziell angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zu dem am jeweiligen Bilanzstichtag errechneten beizulegenden Zeitwert. Für die Erfassung der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung eingebunden ist. Soweit derivative Finanzinstrumente nicht im Rahmen des Hedge Accounting Bestandteil einer bilanziellen Sicherungsbeziehung sind, werden Änderungen des Zeitwerts erfolgswirksam erfasst. Besteht eine wirksame Sicherungsbeziehung, werden die unrealisierten Gewinne und Verluste aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten, die im Rahmen des Cash-Flow-Hedge Accountings als Sicherungsinstrument designiert sind, zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen.

Hedge Accounting wird ausschließlich zur Sicherung der Risiken durch Fremdwährungskurs- und Treibstoffpreisänderungen bedingter schwankender Zahlungsströme aus mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten zukünftigen Transaktionen (Cash Flow Hedges) angewandt. Sicherungen von Bilanzposten (Fair Value Hedges), das heißt Sicherungen des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert würden, werden derzeit nicht in das Hedge Accounting designiert.

Bei Abschluss der Transaktion werden die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft, das Ziel des Risikomanagements sowie die zugrunde liegende Strategie dokumentiert. Darüber hinaus wird sowohl zu Beginn der Sicherungsbeziehung mittels Critical Terms Match als auch fortlaufend quantitativ überwacht und dokumentiert, ob die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der in der Sicherungsbeziehung eingesetzten Derivate die hochwahrscheinlich erwarteten Zahlungsströme der Grundgeschäfte effektiv kompensieren.

Ist prospektiv aufgrund der Critical-Terms-Match-Methode und während der Sicherungsbeziehung aufgrund einer wirtschaftlichen Beziehung mit einer kompensatorischen Wirkung zwischen dem abgesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument über die gesamte Laufzeit von einer wirksamen Sicherungsbeziehung auszugehen, wird dieser Sicherungszusammenhang als solcher bilanziert.

Der TUI Konzern wendet für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen die Vorschriften des IFRS 9 an. Für Sicherungsgeschäfte, die bis zum 31. März 2024 abgeschlossen wurden, kamen die Regelungen des IAS 39 zur Anwendung. Sämtliche noch bestehenden Sicherungsgeschäfte, die ursprünglich nach den Regelungen des IAS 39 designiert wurden, laufen im ersten Quartal des kommenden Geschäftsjahres aus. Bei diesen Altgeschäften kommt der Cost-of-Hedging-Ansatz nicht zur Anwendung. Die Methode zur Erfassung von Gewinnen und Verlusten ist davon abhängig, ob das derivative Finanzinstrument vollständig oder gegebenenfalls nur teilweise als Sicherungsinstrument designiert wurde, und von der Art des abgesicherten Grundgeschäfts. Der effektive und designierte Teil der kumulierten Marktwertänderungen von Derivaten, die als Cash Flow Hedge für eine Absicherung von Zahlungsströmen bestimmt sind, wird erfolgsneutral in einer gesonderten Eigenkapitalkomponente, der Cash-Flow-Hedge-Rücklage, erfasst. Die kumulierten Marktwertänderungen des beizulegenden Zeitwerts der nicht als Sicherungsinstrument designierten Teile eines derivativen Finanzinstruments, das ab dem 1. April 2024 abgeschlossen wurde, werden in einer separaten Position im Eigenkapital, der Cost-of-Hedging-Rücklage, ausgewiesen. Veränderungen der kumulierten Marktwertänderungen der nicht als Sicherungsinstrument designierten Teile eines derivativen Finanzinstruments, das bis zum 31. März 2024 abgeschlossen wurde, werden direkt erfolgswirksam erfasst. Der ineffektive Teil der Marktwertänderungen von in bilanziellen Sicherungsbeziehungen designierten derivativen Finanzinstrumenten wird sofort ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die kumulierten Gewinne oder Verluste, die im Eigenkapital ausgewiesen wurden, werden grundsätzlich in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht und als Ertrag bzw. Aufwand erfasst, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Bei Absicherungen einer hochwahrscheinlich erwarteten Transaktion, die zum Ansatz eines nichtfinanziellen Postens führt, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste, die bislang im Eigenkapital erfasst wurden, aus dem Eigenkapital ausgebucht und als Teil der Anschaffungskosten ausgewiesen (Basis Adjustment).

Wenn ein Sicherungsgeschäft ausläuft, veräußert wird oder nicht mehr die Kriterien des IFRS 9 zur Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung erfüllt, verbleibt der bis dahin im Eigenkapital kumulierte Gewinn bzw. Verlust im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die ursprünglich gesicherte zukünftige Transaktion eintritt. Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, werden die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne bzw. Verluste sofort ergebniswirksam vereinnahmt.

Detaillierte Angaben zu den Risikomanagementaktivitäten des Konzerns sind in Textziffer 39 sowie im Abschnitt „Risikobericht“ des Lageberichts enthalten.

Vertragsvermögenswerte und Forderungen

Hat TUI ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird ein Vertragsvermögenswert oder eine Forderung ausgewiesen. Forderungen werden ausgewiesen, wenn der Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung keiner Bedingung mehr unterliegt. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern vertraglich berechtigt ist, eine Rechnung an den Kunden auszustellen, die nicht bereits durch den Kunden vorausbezahlt worden ist. Bedingt durch das touristische Geschäftsmodell, in dem der Kunde seine Reiseleistungen vorausbezahlt, sind Vertragsvermögenswerte mangels Vorleistung von TUI grundsätzlich nicht vorhanden.

Vertragskosten

Die direkten Kosten, die unmittelbar aus dem Erhalt eines Vertrags resultieren, zum Beispiel Vertriebsprovisionen an ein Reisebüro bei Verkauf einer Reiseleistung, werden bei Zahlung der Provision als Vertragskosten in der Bilanz aktiviert. Der Aufwand daraus wird im Einklang mit den dazugehörigen Umsatzerlösen grundsätzlich über die Dauer der Reiseleistung realisiert.

Vorräte

Die Bewertung für gleichartige Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt nach der Durchschnittsmethode.

Emissionszertifikate

CO2 Zertifikate werden als immaterielle Vermögenswerte bilanziert und unter den sonstigen nichtfinanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Bewertung der frei zugeteilten Rechte und der entgeltlich erworbenen Rechte erfolgt zu Anschaffungskosten. Eine planmäßige Abschreibung findet nicht statt.

Für die Verpflichtung zur Einreichung von Emissionszertifikaten werden Rückstellungen angesetzt. Die Rückstellungen werden auf Basis der durchschnittlichen Anschaffungskosten der Zertifikate bewertet, die für die Einreichung im jeweiligen Register vorgesehen sind.

Finanzmittel

Finanzmittel umfassen Bargeld, Sichteinlagen, Kontokorrentguthaben und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten wie beispielsweise Anteile an Geldmarktfonds. Die Anlage in Geldmarktfonds erfolgt in Anteile mit einem stabilen Nettoinventarwert bzw. LVNAV (Low Volatility Net Asset Value). Die Anlagekriterien der einzelnen Geldmarktfonds, ihre Bonitätsratings, ihre historische Wertentwicklung und Stresstests erfüllen die Kriterien von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Da die vertraglichen Cash Flows der Geldmarktfonds nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen umfassen, erfolgt die Bewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.

Ausgenutzte Kontokorrentkredite werden als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen.

Eigenkapital

Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Wandelrechten zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert.

Eigene Aktien

Eigene Aktien werden zu Anschaffungskosten einschließlich direkt zuordenbarer Anschaffungsnebenkosten als Verringerung des Eigenkapitals ausgewiesen. Beim Erwerb oder Verkauf von Anteilen wird kein Gewinn oder Verlust in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Etwaige Unterschiede zwischen den Einnahmen aus dem Verkauf und den Anschaffungskosten werden in den Rücklagen erfasst.

Pensionsrückstellungen

Die angesetzte Pensionsrückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Übersteigt das Planvermögen eines leistungsorientierten Plans die DBO, wird der übersteigende Betrag als sonstiger nichtfinanzieller Vermögenswert ausgewiesen, sofern die Aktivierung nicht durch die in IAS 19 definierte Obergrenze begrenzt ist. Die DBO wird jährlich von unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) berechnet.

Bei beitragsorientierten Plänen leistet der Konzern aufgrund einer gesetzlichen, einer vertraglichen oder einer freiwilligen Verpflichtung Beiträge an öffentliche oder private Pensionsversicherungspläne. Der Konzern hat über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, die aus einem vergangenen Ereignis resultiert, und es darüber hinaus wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einer Vermögensbelastung führen wird und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden konnte.

Wenn eine Vielzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wird die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen ermittelt. Eine Rückstellung wird auch dann passiviert, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung in Bezug auf eine einzelne in dieser Gruppe enthaltene Verpflichtung gering ist.

Rückstellungen werden zum Barwert der erwarteten Ausgaben bewertet, wobei ein Vorsteuerzinssatz verwendet wird, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt. Bereits in den Schätzungen zukünftiger Zahlungsströme berücksichtigte Risiken haben keine Auswirkung auf den Abzinsungssatz. Aus der Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellungen werden erfolgswirksam als Zinsaufwendungen erfasst.

Erhaltene touristische Anzahlungen (Vertragsverbindlichkeiten)

Eine Vertragsverbindlichkeit ist eine Verpflichtung des Konzerns gegenüber einem Kunden, Güter zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, für die der Kunde bereits Leistungen, zum Beispiel in Form von Anzahlungen, erbracht hat. Im touristischen Geschäftsmodell werden die Reiseleistungen im Wesentlichen vor Antritt angezahlt. Insofern stellen die erhaltenen touristischen Anzahlungen die Vertragsverbindlichkeiten im Sinne des IFRS 15 dar.

Latente und tatsächliche Ertragsteuern

Erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen werden aktiviert. Unabhängig von der weiterhin bestehenden unbeschränkten Vortragsfähigkeit inländischer Verlustvorträge wird die jährliche Nutzung in Deutschland jedoch durch die Mindestbesteuerung beschränkt. Für ausländische Verlustvorträge bestehen oftmals länderspezifische zeitliche Begrenzungen der Vortragsfähigkeit und Beschränkungen der Nutzung für Gewinne aus der betrieblichen Tätigkeit, die bei der Bewertung entsprechend berücksichtigt werden.

Ertragsteuern werden direkt im Eigenkapital bzw. im Sonstigen Ergebnis belastet oder gutgeschrieben, wenn sich die Steuer auf Posten bezieht, die dem Eigenkapital belastet oder gutgeschrieben werden bzw. im Sonstigen Ergebnis erfasst sind, ohne dass diese den Konzerngewinn oder -verlust verändern.

Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftig zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die temporäre Differenz oder ein noch nicht genutzter steuerlicher Verlust verwendet werden kann.

Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder gesetzlich verabschiedet worden sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.

Latente und tatsächliche Ertragsteuerverbindlichkeiten werden mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert, wenn sie in demselben Steuerhoheitsgebiet bestehen und hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig sind.

Angaben zur globalen Mindestbesteuerung

Der TUI Konzern fällt in den Anwendungsbereich der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar II). Danach fällt eine zusätzliche Steuer für Jurisdiktionen an, die mit einem effektiven Steuersatz von weniger als 15 Prozent besteuert werden (so genannte Ergänzungssteuer).

Diese Ergänzungssteuer ist eine Ertragsteuer im Anwendungsbereich von IAS 12 und wird zum jeweiligen Entstehungszeitpunkt unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfasst.

Der Konzern hat die vorübergehende, verpflichtende Ausnahme von den Rechnungslegungsvorschriften für latente Steuern (IAS 12.4A) angewendet. Dementsprechend werden bezogen auf die Regelungen der globalen Mindestbesteuerung keine latenten Steuern ausgewiesen und keine diesbezüglichen Informationen veröffentlicht.

Im Geschäftsjahr 2025 wurden Ertragsteuern aus der globalen Mindestbesteuerung in Höhe von 2,0 Mio. € erfasst.

Anteilsbasierte Vergütungen

Bei den im Konzern existierenden anteilsbasierten Vergütungsplänen handelt es sich um Vergütungspläne, die in bar oder auch durch Eigenkapitalinstrumente abgegolten werden.

Für Transaktionen mit Barausgleich wird zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch den Anspruchsberechtigten die daraus resultierende Schuld des Konzerns zu ihrem beizulegenden Zeitwert aufwandswirksam angesetzt. Bis zur Begleichung der Schuld wird der beizulegende Zeitwert der Schuld zu jedem Berichtsstichtag neu bemessen, und alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.

Für Transaktionen mit Eigenkapitalausgleich wird der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente als Personalaufwand mit einer korrespondierenden direkten Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird zum Zeitpunkt der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente ermittelt und über den Zeitraum verteilt, in dem die Mitarbeitenden die Bezugsberechtigung für die Eigenkapitalinstrumente erdienen.

Zusammenfassung ausgewählter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des TUI Konzerns zusammengefasst.

Zusammenfassung ausgewählter Bewertungsmethoden
   
Bilanzposten Bewertungsmethode
Vermögenswerte  
Geschäfts- oder Firmenwerte Anschaffungskosten (Folgebewertung: Impairment-Test)
Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Sachanlagen Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Nutzungsrechte Fortgeführte Anschaffungskosten
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen Fortgeführter anteiliger Wert des Eigenkapitals der Beteiligung
Finanzielle Vermögenswerte  
Eigenkapitalinstrumente in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Fortgeführte Anschaffungskosten oder Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (abhängig von dem zugrunde liegenden Geschäftsmodell und den vertraglichen Zahlungsströmen)
Derivative finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bzw. bei bestimmten Sicherungsbeziehungen über das sonstige Ergebnis mit anschließender Umgliederung in den Gewinn oder Verlust oder mit Basis Adjustment
Finanzmittel Fortgeführte Anschaffungskosten bzw. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Vorräte Niedrigerer Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert
Geleistete touristische Anzahlungen Anschaffungskosten (bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag)
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte Niedrigerer Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten
   
Verbindlichkeiten und Rückstellungen  
Finanzschulden Fortgeführte Anschaffungskosten
Rückstellungen für Pensionen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method)
Sonstige Rückstellungen Barwert des künftigen Erfüllungsbetrags
Leasingverbindlichkeiten Fortgeführte Anschaffungskosten
Erhaltene touristische Anzahlungen Fortgeführte Anschaffungskosten
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten  
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten Fortgeführte Anschaffungskosten
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bzw. bei bestimmten Sicherungsbeziehungen über das sonstige Ergebnis mit anschließender Umgliederung in den Gewinn oder Verlust oder mit Basis Adjustment
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Fortgeführte Anschaffungskosten

Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen

Die Darstellung der im Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rückstellungen sowie der Eventualforderungen und -verbindlichkeiten ist von Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen abhängig. Bestehende Unsicherheiten werden bei der Wertermittlung angemessen berücksichtigt.

Sämtliche Schätzungen und Annahmen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte zukünftige wirtschaftliche Umfeld in den Geschäftsfeldern und Regionen, in denen der Konzern tätig ist, berücksichtigt.

Trotz sorgfältiger Schätzung kann die tatsächliche Entwicklung von den Schätzwerten abweichen. In solchen Fällen werden die Annahmen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst. Änderungen von Schätzungen werden grundsätzlich im Geschäftsjahr der Änderung und in den zukünftigen Perioden berücksichtigt.

Ermessensentscheidungen

Die durch das Management bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden getroffenen Ermessensentscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden im TUI Konzern haben können, betreffen im Wesentlichen die folgenden Sachverhalte:

  • Bestimmung, wann der Konzern ein Beteiligungsunternehmen beherrscht und dieses somit vollkonsolidiert
  • Bestimmung, wann ein Konzernunternehmen bei der Leistungserbringung als Agent oder Prinzipal auftritt
  • Bestimmung, ob eine Vereinbarung als Leasingverhältnis zu klassifizieren ist oder ein Leasingverhältnis beinhaltet
  • Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses als Leasingnehmer bei Verträgen mit Verlängerungs- bzw. Kündigungsoptionen

Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses als Leasingnehmer

TUI bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses basierend auf der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses unter Einbeziehung von Zeiträumen, die sich aus Optionen zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass TUI die Option ausüben wird, sowie von Zeiträumen, die sich aus Optionen zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass TUI die Option nicht ausüben wird. Viele der individuell ausverhandelten Flugzeug- und Immobilienleasingverträge von TUI beinhalten Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen.

Die Beurteilung von TUI, ob es hinreichend sicher ist, dass eine Verlängerungsoption ausgeübt bzw. eine Kündigungsoption nicht ausgeübt werden wird, ist ermessensbehaftet. TUI berücksichtigt dabei alle maßgeblichen Fakten und Umstände, die TUI als Leasingnehmer einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung bzw. Nichtausübung der Verlängerungs- bzw. Kündigungsoption geben. Ab dem Bereitstellungsdatum beurteilt TUI die Dauer des Leasingverhältnisses neu, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung der Umstände eintritt, das bzw. die innerhalb unserer Kontrolle liegt und sich auf unsere ursprüngliche Beurteilung der hinreichenden Sicherheit auswirkt. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses wird zum Beispiel angepasst, wenn eine Verlängerungsoption ausgeübt wird bzw. eine Kündigungsoption nicht ausgeübt wird und dies in der ursprünglichen Beurteilung abweichend berücksichtigt wurde.

Bei Flugzeugleasingverträgen bestimmen wir das Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses grundsätzlich anhand des vertraglich vereinbarten Rückliefertermins. Verlängerungsoptionen bei mittel- bis langfristigen Immobilienverträgen, zum Beispiel bei Bürogebäuden, Hotels oder Reisebüromietverträgen, werden bis zu dem Zeitpunkt einbezogen, bis zu dem TUI für den individuellen Einzelfall von einer hinreichenden Sicherheit der späteren Ausübung der Option ausgeht.

Informationen über mögliche zukünftige Mietzahlungen, die sich auf Zeiträume beziehen, die nach dem Ausübungszeitpunkt von Verlängerungs- bzw. Kündigungsoptionen liegen, sind in Textziffer 15 dargestellt.

Annahmen und Schätzungen

Annahmen und Schätzungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden im TUI Konzern haben können, beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden bilanziellen Sachverhalte:

  • Annahmen im Rahmen von Impairment-Tests, insbesondere für Geschäfts- oder Firmenwerte und Sachanlagevermögen
  • Auswirkung klimabezogener Risiken auf die Nutzungsdauern und die Bewertung von Vermögenswerten
  • Auswirkungen geopolitischer Risiken und Unsicherheiten auf die Bewertung von Vermögenswerten
  • Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte im Rahmen von Unternehmenserwerben und Bestimmung der Nutzungsdauer von erworbenen immateriellen Vermögenswerten
  • Bestimmung von Nutzungsdauern und Restbuchwerten des Sachanlagevermögens
  • Bestimmung von Parametern für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen
  • Ansatz und Bewertung von sonstigen Rückstellungen
  • Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinses für die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten
  • Realisierbarkeit zukünftiger Steuerersparnisse aus steuerlichen Verlustvorträgen und steuerlich abzugsfähigen temporären Differenzen
  • Bewertung steuerlicher Risiken
  • erzielbare Beträge geleisteter touristischer Anzahlungen
  • Bestimmung, dass die Pauschalreise durch die signifikante Integrationsleistung eine Leistungsverpflichtung darstellt
  • Bestimmung der zeitraumbezogenen Umsatzrealisation linear über die Reisedauer
  • Ermittlung der erwarteten Ausfallraten von Finanzinstrumenten

Annahmen im Rahmen von Impairment-Tests, insbesondere für Geschäfts- oder Firmenwerte und Sachanlagevermögen

Die Werthaltigkeitstests werden auf der Grundlage zukünftiger abgezinster Zahlungsmittelüberschüsse, die aus der mittelfristigen Unternehmensplanung abgeleitet werden, durchgeführt. Sowohl die Ableitung zukünftiger Zahlungsmittelüberschüsse als auch die Ermittlung des Zinssatzes unterliegt dabei in hohem Maße Annahmen und Schätzungen und ist mit Unsicherheiten verbunden. Zusätzlich wurden Annahmen und Schätzungen bezüglich der finanziellen Auswirkung klimabezogener Risiken getroffen, die weiter unten beschrieben werden.

Der Ermittlung der zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse liegen folgende Annahmen über die zukünftige Entwicklung des Geschäfts von TUI zugrunde: Im Geschäftsjahr 2025 hat die TUI die Gästezahlen im Vergleich zum Vorjahr weiter steigern können. Die Umsatzerlöse stiegen um mehr als 4%, das bereinigte EBIT um mehr als 9% gegenüber dem Geschäftsjahr 2024. Für das Geschäftsjahr 2026 wird ein weiteres Wachstum der Umsätze und des bereinigten EBIT erwartet. Es ist geplant, durch die Transformation des Bereichs Märkte + Airline hin zu einer integrierten globalen Plattform für ausgewählte Urlaubserlebnisse Wachstum zu generieren und die Kostenbasis zu reduzieren. Weiterhin wird angenommen, dass die stärkere Nutzung des Online-Vertriebs und insbesondere des Vertriebs über die App die Bereitstellung dynamischer Produktionskapazitäten für Flug und Unterkunft und die Investitionen in die Digitalisierung zu Ergebnissteigerungen führen werden. Mittelfristig wird eine Verbesserung der bereinigten EBIT-Marge der Märkte + Airline auf über 3 % erwartet. Im Segment Kreuzfahrten wird ein Anstieg der Ergebnisse bis zum Geschäftsjahr 2028 insbesondere durch den Ausbau der Flotte der TUI Cruises erwartet. TUI Cruises hat im Frühjahr 2025 ein neues Schiff in Betrieb genommen. 2026 wird durch die Auslieferung eines weiteren Schiffes die Flotte auf dann neun Schiffe (ohne die fünf Schiffe der Marke Hapag Lloyd Kreuzfahrten) wachsen. Die am 29. September 2025 abgeschlossenen zusätzlichen Schiffsbauverträge werden erst zu Auslieferungen in den Jahren 2031 und 2033 führen und haben daher keine Auswirkung auf die Ergebnisentwicklung innerhalb des Dreijahresplans. Die Marella Cruises ist im September 2025 von ihren Kapazitäten für Schiffsneubauten zurückgetreten. Grundlage für den Impairment-Test der Marella Cruises ist daher die Annahme, dass ihr Geschäft mit der bestehenden Flotte fortgeführt wird. Daher werden die zukünftigen abgezinsten Zahlungsmittelüberschüsse aus der verbleibenden Nutzungsdauer dieser Flotte für den Impairment-Test verwendet. In den Planungen des Segments Hotels & Resorts wird ein weiterer Anstieg der Ergebnisse insbesondere durch kapitalschonende Kapazitätsausweitungen zum Beispiel durch Management- und Franchiseverträge und in Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen geplant. Zusätzlich sind Investitionen in eigene Hotels vorgesehen. Die Entwicklung von TUI Musement ist zum einen verbunden mit der Entwicklung der Gästezahlen des Bereichs Märkte + Airline, zum anderen wird erwartet, dass TUI Musement Wachstum durch den Ausbau des Eigen- und Direktvertriebs über Internet und App generieren wird.

Weitere wesentliche Einflussfaktoren sind der der Abzinsung zugrunde liegende gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensatz nach Ertragsteuern (WACC), die nachhaltige Wachstumsrate sowie die ewige Rente. Änderungen dieser Annahmen können einen erheblichen Einfluss auf den erzielbaren Wert und die Höhe einer möglichen Wertminderung haben.

Der der Abzinsung zugrunde liegende gewichtete Kapitalkostensatz nach Ertragsteuern (WACC) wurde anhand von externen Kapitalmarktinformationen vergleichbarer Unternehmen abgeleitet. Zusätzlich wurde ein weiterer Risikoaufschlag von 2,4 % (Vorjahr 2,4 %) auf die Kapitalkosten der Märkte + Airline berücksichtigt. Dieser zusätzliche Risikoaufschlag ergab sich aus der Analyse interner und externer Markterwartungen und spiegelt die erhöhten Unsicherheiten in Bezug auf die mittel- und langfristigen Marktentwicklungen wider. Insbesondere bei der Bewertung einzelner Hotels werden zusätzlich länderbezogene Risikoaufschläge vorgenommen. Zur Ermittlung des Kapitalkostensatzes verweisen wir auf den Abschnitt „Geschäfts- oder Firmenwerte“.

Schließlich haben wir Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um die den Annahmen der Werthaltigkeitstests zugrunde liegenden Unsicherheiten abschätzen zu können. Dabei wurden einzelne Parameter variiert, und die Auswirkung auf den erzielbaren Betrag wurde berechnet, ohne dass kompensatorische Maßnahmen berücksichtigt worden sind. Sensitivitäten wurden berechnet für Änderungen des Kapitalkostensatzes und der nachhaltigen Wachstumsrate. Zusätzlich wurden Sensitivitäten für einen generellen Rückgang bzw. eine Erhöhung der zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse sowie für materielle klimabezogene Risiken analysiert. Zu weiteren Details verweisen wir auf den Abschnitt „Geschäfts- oder Firmenwerte“.

Auswirkung klimabezogener Risiken auf die Nutzungsdauern und die Bewertung von Vermögenswerten

Überblick über klimabezogene Risiken

Klimabezogene Risiken können erhebliche Auswirkungen auf die Tourismusbranche haben. Aufgrund eines Temperaturanstiegs könnte die Attraktivität bestimmter Reiseziele sinken. Durch Klimawandel bedingte Extremwetterereignisse führen möglicherweise zu Schäden in unseren Anlagen und zu einer höheren Anzahl von Stornierungen von Buchungen. Infolge politischer und rechtlicher Entwicklungen werden die Aufwendungen für Emissionszertifikate steigen. Kundenpräferenzen können sich ändern. Zugleich könnte der Klimawandel für TUI auch Chancen beinhalten, beispielsweise eine Verlängerung der touristischen Saison in Sommerdestinationen oder eine größere Diversifizierung durch Erschließung neuer Regionen. All diese Veränderungen werden sich auf die Finanzergebnisse von TUI auswirken und sich künftig, insbesondere langfristig, verstärken.

Angesichts der Klimarisiken ist TUI der Science Based Targets initiative (SBTi) angeschlossen und hat sich in 2023 verpflichtet, bis 2030 Emissionsreduktionen im Vergleich zu einem Basisjahr 2019 umzusetzen. Die Ziele sind:

  • Reduzierung der CO2-Emissionen pro verkauftem Passagierkilometer um 24 % bis 2030
  • Reduzierung der absoluten CO2-Emissionen von Kreuzfahrten um 27,5 % bis 2030
  • Reduzierung der absoluten CO2-Emissionen von TUI Hotels & Resorts um 46,2 % bis 2030

Darüber hinaus verfolgt TUI das Ziel, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Die Reduzierung der Emissionen soll durch Investitionen in neue Technologien und den Einsatz von emissionsärmeren Treibstoffen erreicht werden.

Zur Einschätzung der Auswirkungen der klimabezogenen Risiken auf unsere Finanzergebnisse und unser Geschäftsmodell hat TUI im Geschäftsjahr 2023 eine qualitative und quantitative Bewertung der Klimarisiken durchgeführt. Der Bewertung liegt eine Reihe von Annahmen zugrunde, die sich zum Beispiel auf Veränderungen der Intensität und Häufigkeit wetterbezogener Ereignisse, technologische Innovationen, die Entwicklung der Energiepreise und Preise für Emissionszertifikate und die Entwicklung des Wissens über die globale Erwärmung beziehen. Die Auswirkung der Klimarisiken wurde für zwei Szenarien, jeweils bis zum Jahr 2100, bewertet: ein Szenario, das eine globale Erwärmung von ca. 4,3 °C impliziert, und ein Szenario, das eine globale Erwärmung von ca. 1,5 °C unterstellt. Die Analyse wurde für die Zeiträume bis 2030, 2040 und 2050 durchgeführt. Der Grad der Unsicherheit der Analyseergebnisse nimmt mit der Zeit zu.

In Anbetracht der Unsicherheit hat TUI bei der Einschätzung der Auswirkungen der Klimarisiken im Hinblick auf Ansatz und Bewertung im Konzernabschluss die nachstehend beschriebenen wesentlichen Schätzungen und Ermessensentscheidungen berücksichtigt.

Auswirkungen klimabezogener Risiken auf die Nutzungsdauer von Vermögenswerten

Die klimabezogenen Risiken können die Nutzungsdauer von Vermögenswerten auf unterschiedliche Weise beeinflussen:

  • Physische Veränderungen des Klimas wie eine erhöhte Häufigkeit und Intensität akuter Ereignisse (Stürme, Brände und Überschwemmungen) sowie langfristige Trends wie ein Temperaturanstieg können sich auf unsere Vermögenswerte auswirken.
  • Transitorische Veränderungen im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft, einschließlich politischer, rechtlicher, technologischer und marktbezogener Veränderungen, können die Nutzung unserer Vermögenswerte beeinflussen.

Bei der Bewertung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Nutzungsdauer unserer Vermögenswerte hat TUI folgende Annahmen und Schätzungen zugrunde gelegt:

Die Auswirkungen physischer Risiken auf unsere Flugzeuge und Kreuzfahrtschiffe werden als gering eingeschätzt. Beide Vermögenswerte könnten flexibel eingesetzt und die Reise- oder Flugrouten angepasst werden. Das Hauptrisiko bezieht sich auf die Verpflichtung von TUI, ihren Geschäftsbetrieb zu dekarbonisieren. Alle Flugzeuge der aktuellen Flotte lassen sich jedoch mit Sustainable Aviation Fuel (SAF) betreiben. Darüber hinaus endet die Nutzungsdauer unserer Flugzeuge, die großenteils geleast und als Nutzungsrechte bilanziert sind, vor 2050, sodass TUI neue Technologien wie wasserstoffbetriebene Flugzeuge nutzen könnte. Auch unsere Kreuzfahrtschiffe können entweder Sustainable Marine Fuel (SMF) nutzen oder lassen sich entsprechend umrüsten. Daher sieht TUI keine Auswirkung klimabezogener Risiken auf die Nutzungsdauer von Flugzeugen oder Kreuzfahrtschiffen.

TUI hat auch die Nutzungsdauer ihrer Hotels im Hinblick auf klimabezogene Risiken eingeschätzt. Auf der Grundlage der oben beschriebenen Analyse gelangt TUI zu dem Schluss, dass das Risiko durch akute Wetterereignisse wie Stürme, Feuer und Überschwemmungen nur auf ein Maß steigen wird, das mit Versicherungsverträgen und durch die breite geographische Streuung unseres Portfolios an Hotels und Resorts beherrschbar ist. Darüber hinaus wird der Anstieg dieser Klimarisiken höchstwahrscheinlich langfristig erfolgen, sodass die geleasten Hotels, die eine relativ kurze Nutzungsdauer haben, weniger betroffen sind. Weiterhin kommt TUI zu dem Schluss, dass kein Hotel aufgrund des Meeresspiegelanstiegs eine verkürzte Nutzungsdauer haben wird. Das Risiko für Hotels in Bezug auf die Dekarbonisierung des Geschäftsbetriebs von TUI wird gering sein, da es schon heute technische Möglichkeiten gibt, Energie ohne CO2-Emissionen zu erzeugen, beispielsweise durch Photovoltaik- oder Windkraftanlagen. Die Nutzungsdauer von Hotels könnte auch durch ein klimabedingt (beispielsweise infolge eines Temperaturanstiegs) verändertes Kundenverhalten beeinflusst werden. Langfristig könnten bestimmte Destinationen vor allem in der Hochsaison, beispielsweise im Sommer, in den Mittelmeerländern rückläufige Touristenzahlen verzeichnen. Diesem Rückgang wird aber voraussichtlich die Verlängerung der Vor- und Nachsaison im Frühjahr und Herbst gegenüberstehen. Darüber hinaus hat TUI die Möglichkeit, ihre Kunden in die eigenen Hotels zu steuern und den Rückgang von Gästezahlen durch weniger von Dritten gekaufte Zimmer zu managen. Insgesamt sieht TUI keine Auswirkung klimabezogener Risiken auf die Nutzungsdauer von Hotels.

Insgesamt wurden die Nutzungsdauern und Restwerte im Vorjahr und im Berichtsjahr infolge klimabedingter Risiken nicht geändert.

Auswirkung klimabezogener Risiken auf die Bewertung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge

Für die Ableitung der Nutzbarkeit von steuerlichen Verlustvorträgen und abzugsfähigen Differenzen stellt TUI auf einen fünfjährigen Planungshorizont ab, der aus der mittelfristigen Unternehmensplanung abgeleitet wird. Die mittelfristigen klimabezogenen Risiken werden in der Bewertung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge berücksichtigt. Die weitaus höheren Belastungen, die langfristig eintreten werden, haben entsprechend keinen Einfluss auf die Bewertung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge.

Auswirkung klimabezogener Risiken auf Impairment-Tests, insbesondere für Geschäfts- oder Firmenwerte und Sachanlagevermögen

Bei der Durchführung der Werthaltigkeitstests wurden von den auf Grundlage der Mittelfristplanung ermittelten abgezinsten zukünftigen Zahlungsmittelüberschüssen die auf der Grundlage der oben genannten Klimarisikoanalyse ermittelten abgezinsten zukünftigen finanziellen Belastungen abgezogen. Die ermittelten zukünftigen Belastungen unterliegen dabei aufgrund ihrer Langfristigkeit und der unsicheren technologischen und regulatorischen Entwicklung hohen Unsicherheiten.

Grundlage ist die Annahme, dass TUI zunächst gemäß der SBTi ihre klimaschädlichen Emissionen bis 2030 reduziert und anschließend linear bis 2050 eine Null-Emission erreicht. Eine entsprechende Reduktion bis 2050 wurde auch für die Emissionen unserer Zulieferer angenommen. Dies soll insbesondere durch den zunehmenden Ersatz von Kerosin bzw. Bunkeröl durch Treibstoffe ohne Treibhausgasemissionen erreicht werden. Es wird somit erwartet, dass diese Treibstoffe in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Diese Annahme ist abhängig davon, inwieweit es gelingt, entsprechende Technologien und Produktionskapazitäten zu entwickeln und unterliegt somit erheblichen Unsicherheiten. Eine wesentliche Schätzung betrifft die Preisentwicklung für Treibstoffe ohne Treibhausgasemissionen. Derzeit übersteigen die Kosten für diese Treibstoffe die Preise herkömmlicher Treibstoffe. Im Unterschied zum Vorjahr wird davon ausgegangen, dass die Preise für Treibstoffe ohne Treibhausgasemissionen erheblich über denjenigen von herkömmlichen Treibstoffen liegen werden. Im Vorjahr war angenommen worden, dass sich die Preise bis zum Jahre 2050 annähern werden. Grund für die geänderte Annahme ist die Berücksichtigung verschiedener Schätzungen über die Preisentwicklung und Erfahrungen aus dem Einkauf solcher Treibstoffe.

Technische Neuerungen, zum Beispiel in Form von Flugzeugen, die mit Wasserstoff betrieben werden, bleiben unberücksichtigt. Eine effizientere Nutzung von Treibstoff wurde nur berücksichtigt, sofern sie mit der bereits beschlossenen Flottenerneuerung im Flugbereich zusammenhängt oder durch bereits bekannte Technologien wie Unterwasseranstriche bei Kreuzfahrtschiffen erreicht werden kann. Der Flottenausbau im Segment Kreuzfahrten in der TUI Cruises ist ebenfalls berücksichtigt. Im Segment Hotels & Resorts wird angenommen, dass die Reduktion der Emissionen durch die bereits begonnenen und fortgesetzten Investitionen in erneuerbare Energien, zum Beispiel in Photovoltaik-Anlagen, erreicht wird.

Grundlage der Reduktion der Treibhausgase ist eine regulatorische staatliche Steuerung, die alle, auch die Zulieferer von TUI, betrifft und insbesondere zu einer Reduktion freier Emissionszertifikate bzw. einer Preiserhöhung für Emissionszertifikate führt. Während, wie oben beschrieben, die Emissionen klimaschädlicher Gase reduziert werden sollen, wird der Anstieg der Preise für Emissionszertifikate zu wesentlichen finanziellen Belastungen führen, bevor die Aufwendungen für Emissionszertifikate im Jahre 2050 auf Null absinken. Bei der Berechnung der finanziellen Belastungen wurden nicht nur die eigenen Kosten von TUI, sondern auch die von Zulieferern weiterbelasteten Kosten für Emissionszertifikate berücksichtigt.

Zusätzlich wurden die physischen Risiken durch klimabezogene Einmalereignisse wie Stürme oder Überflutungen bzw. langfristige Entwicklungen wie steigende Temperaturen im Segment Hotels & Resorts berücksichtigt. Basierend auf externen Studien wurden dabei durchschnittliche jährliche Belastungen ermittelt. Es wird erwartet, dass die finanziellen Auswirkungen dieser Klimarisiken verhältnismäßig gering sind.

Insgesamt werden der Einsatz von emissionsarmen Treibstoffen und die steigenden Preise für Emissionen zu erheblichen finanziellen Belastungen insbesondere im energieintensiven Flugbereich der Segmente Region Nord, Region West und Region Zentral führen. Zudem wird das Segment Kreuzfahrten belastet werden. Im Segment Hotels & Resorts ist die Belastung eher gering, aus der eigenständigen Generierung von Energie, zum Beispiel durch Photovoltaikanlagen, kann sogar eine Kostenersparnis resultieren.

Eine wesentliche Annahme ist daher, inwieweit es gelingt, die Kosten für emissionsarme Treibstoffe und Emissionszertifikate an die Kunden weiterzugeben. TUI nimmt an, dass die Reduktion der Treibhausgase zu einem allgemeinen Preisanstieg (grüne Inflation) führen wird. Zusätzlich hat TUI den Vorteil, dass es über die gesamte Wertschöpfungskette Möglichkeiten gibt, Kosten weiterzugeben. Insgesamt geht TUI daher davon aus, dass im besonders betroffenen Flugbereich 90 % der Kosten weitergegeben werden können, ansonsten 95 %.

Angesichts der gegebenen Unsicherheiten bezüglich der langfristigen finanziellen Belastungen aus klimabezogenen Risiken hat TUI Sensitivitäten für die besonders betroffenen energieintensiven Bereiche Märkte + Airline berechnet, die im Abschnitt „Geschäfts- oder Firmenwerte“ dargestellt werden. Diese betreffen die Annahmen über die Entwicklung klimabezogener Risiken, die Preisentwicklung für alternative Treibstoffe und Emissionszertifikate sowie die Bereitschaft der Kunden, diese Kosten zu übernehmen. Insgesamt sieht TUI in den klimabezogenen Risiken keinen Anhaltspunkt, Werthaltigkeitstests durchzuführen.

Auswirkungen geopolitischer Risiken und Unsicherheiten auf die Bewertung von Vermögenswerten

Geopolitische Risiken und Unsicherheiten infolge geo- und wirtschaftspolitischer Konflikte, Pandemien und Naturkatastrophen – wie z.B. dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, den kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten oder der US-Handels- und Zollpolitik – können die wirtschaftliche Tätigkeit von TUI beeinflussen. Der Bewertung von Vermögenswerten liegen folgende Annahmen zugrunde:

Krisen und Kriege zum Beispiel in Nahost oder in der Ukraine führen zu Preisschwankungen bei Treibstoffen, die von unseren Kreuzfahrtschiffen und Flugzeugen eingesetzt werden. Wesentliche Teile der Ausgaben der Märkte + Airline werden in anderen Währungen als der funktionalen Währung der jeweiligen Einheit ausgeführt. Wechselkursschwankungen aufgrund von geopolitischen Ereignissen könnten daher einen Einfluss auf deren zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse haben. Die Bewertung der Vermögenswerte dieser Bereiche wird unter der Annahme vorgenommen, dass die Sicherungsstrategie von TUI die Auswirkungen von Treibstoffpreis- und Wechselkursschwankungen ausgleicht. Für weitere Informationen zur Sicherungsstrategie von TUI verweisen wir auf den Abschnitt „Finanzinstrumente“.

Geo- und wirtschaftspolitische Konflikte können zu geringerem wirtschaftlichen Wachstum und Inflation führen. Diese beeinflussen die Kaufkraft und können zu einer höheren Preissensitivität unserer Kunden führen, die noch durch die Transparenz von Online – Plattformen oder künstlicher Intelligenz verstärkt wird. Dies betrifft insbesondere den Bereich Märkte + Airline. Als Pauschalreiseanbieter kontrahiert dieser Bereich bereits vor der Saison Flug- und Hotelkapazitäten, so dass das Risiko besteht, dass bei sinkender Nachfrage Kapazitäten nicht ausgelastet werden oder zu geringen Preisen angeboten werden müssen. Es wird in der Bewertung der Vermögenswerte angenommen, dass der verstärkte Vertrieb von dynamischen Paketlösungen, bei denen die TUI nicht vorab feste Kontingente kontrahiert, sowie die Transformation des Bereiches Märkte + Airline zu einem integrierten Markt mit der Möglichkeit, Kapazitäten in verschiedenen Ländern anzubieten, dieses Risiko mindern wird. Für den Impairment – Test der Vermögenswerte im Bereich Märkte + Airline wird zudem ein Abzinsungssatz verwendet, der einen Aufschlag von 2,4% enthält und auch diese Risiken mit berücksichtigt. Die Durchführung von Sensitivitätsanalysen auf den Impairment – Test der Geschäfts- oder Firmenwerte der Region Nord, der Region West und der Region Zentral führten zudem nicht zu Unterdeckungen (siehe Abschnitt „Geschäfts- oder Firmenwerte“).

Geopolitische Risiken in den Zielgebieten betreffen vor allem Vermögenswerte im Segment Hotels & Resorts. Politische Unruhen oder Bewegungen, die sich gegen den Tourismus vor Ort wenden, können zu Nachfragerückgängen für bestimmte Zielgebiete und damit sinkenden Auslastungen von Hotels führen. Für die Bewertung der Vermögenswerte im Segment Hotels & Resorts wird angenommen, dass diese Störungen vorübergehender Natur sind und den Wert der langfristig gehaltenen Hotels daher weniger stark beeinflussen. Kurzfristig können Kunden Hotels in anderen Destinationen angeboten werden. Zudem ist es TUI möglich, Kunden zunächst im Eigentum von TUI befindliche Hotels anzubieten, um so die Auslastung der eigenen Hotels und damit das Bewertungsrisiko zu steuern. TUI setzt zudem Notfall- und Business-Continuity-Pläne ein, die operative Störungen minimieren und Risiken für unsere Marktreputation sowie finanzielle Integrität reduzieren. Der Vorstand geht davon aus, dass es TUI gelingt, durch einen verantwortungsvollen Tourismus in sozialer und ökologischer Hinsicht und durch Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort die Akzeptanz des Tourismus in den Destinationen zu erhalten. Schließlich sind diese Risiken unvorhersehbarer Natur. Die bei der Bewertung einzelner Hotels zusätzlich im Abzinsungssatz enthaltenen länderbezogene Risikoaufschläge dienen daher auch der Berücksichtigung dieser Risiken bei der Bewertung von Vermögenswerten im Segment Hotels & Resorts.

Die Auswirkung von Naturkatastrophen auf die Vermögenswerte insbesondere im Segment Hotels & Resorts wird aufgrund des bestehenden Versicherungsschutzes als gering eingestuft und haben daher keinen Einfluss auf die Bewertung.

Im Segment Kreuzfahrten bestehen geopolitische Risiken analog zu Märkte + Airline insbesondere in Bezug auf Treibstoffpreisen und Wechselkursen und werden durch die Sicherungsstrategie von TUI gemindert. Lokale Risiken wie Naturkatastrophen oder Konflikte haben einen geringen Einfluss, da die Kreuzfahrten ihre Routen und Zielhäfen entsprechend anpassen können.

Unternehmenserwerbe und immaterielle Vermögenswerte

Im Rahmen der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen sind die identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dabei werden regelmäßig Verfahren eingesetzt, die auf geplanten oder geschätzten zukünftigen abgezinsten Zahlungsmittelüberschüssen beruhen. Diese können in Abhängigkeit von den zugrunde gelegten Annahmen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Zusätzlich ist die Einschätzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswerten sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Eventualverbindlichkeiten mit Unsicherheiten und Annahmen verbunden.

Einzelheiten zu den Unternehmenserwerben bzw. den Nutzungsdauern immaterieller Vermögenswerte sind im Abschnitt „Akquisitionen – Desinvestitionen“ des Kapitels „Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses“ und im Abschnitt „Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte“ des Kapitels „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ dargestellt.

Sachanlagevermögen

Die Bewertung der abnutzbaren Vermögenswerte des Sachanlagevermögens ist mit Schätzungen verbunden. Der Buchwert des Sachanlagevermögens zum 30. September 2025 beträgt 4.133,3 Mio. € (Vorjahr 3.697,4 Mio. €). Wesentliche Annahmen und Schätzungen beziehen sich auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern sowie erzielbarer Restwerte von Gegenständen des Anlagevermögens. Hierbei werden auch die Auswirkungen klimabezogener Risiken berücksichtigt. Aus der Analyse zur Überprüfung der Wertansätze wird laufend eingeschätzt, ob ein Anhaltspunkt für eine mögliche Wertminderung gegeben ist. Diese Anhaltspunkte betreffen zahlreiche Bereiche und Faktoren wie zum Beispiel das marktbezogene oder technische Umfeld, aber auch den physischen Zustand. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, muss das Management den erzielbaren Betrag auf der Basis von erwarteten Zahlungsströmen und angemessenen Zinssätzen schätzen.

Einzelheiten zu Nutzungsdauern und Restwerten von Gegenständen des Sachanlagevermögens sind im Abschnitt „Sachanlagen“ des Kapitels „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ dargestellt.

Pensionsrückstellungen

Zum 30. September 2025 beträgt der Buchwert der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 618,6 Mio. € (Vorjahr 664,4 Mio. €). Für Pensionspläne, deren Fondsvermögen die Verpflichtung übersteigt, werden zum 30. September 2025 sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von 95,0 Mio. € (Vorjahr 75,4 Mio. €) ausgewiesen.

Für die Ermittlung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen werden versicherungsmathematische Berechnungen herangezogen, die auf den zugrunde gelegten Annahmen hinsichtlich der Lebenserwartung und des Abzinsungssatzes beruhen.

Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens zum Bilanzstichtag beträgt 1.878,6 Mio. € (Vorjahr 2.140,7 Mio. €). Da als Planvermögen klassifizierte Vermögenswerte grundsätzlich nicht zur kurzfristigen Veräußerung bestimmt sind, können sich die Marktwerte des Fondsvermögens bis zur Realisierung signifikant verändern.

Detailinformationen zu den versicherungsmathematischen Annahmen sind bei den Erläuterungen zu den bilanzierten Pensionsrückstellungen unter Textziffer 29 beschrieben.

Sonstige Rückstellungen

Zum 30. September 2025 werden sonstige Rückstellungen in Höhe von 1.361,1 Mio. € (Vorjahr 1.330,3 Mio. €) ausgewiesen. Im Rahmen des Ansatzes und der Bewertung von Rückstellungen müssen in erheblichem Umfang Annahmen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit, der Fälligkeit und der Höhe des Risikos getroffen werden.

Der Beurteilung, ob eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, liegen in der Regel Einschätzungen interner oder externer Sachverständiger zugrunde. Die Höhe der Rückstellungen basiert auf den erwarteten Aufwendungen, die auf Basis der Sachverhaltsbeurteilung im Einzelfall anhand von Erfahrungswerten, Ergebnissen vergleichbarer Sachverhalte bzw. Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen bestimmt oder durch Sachverständige geschätzt werden. Aufgrund der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheit können die tatsächlichen Aufwendungen von den Schätzungen abweichen und damit zu unerwarteten Belastungen führen.

Einzelheiten zu den sonstigen Rückstellungen befinden sich bei den Erläuterungen zur Bilanz unter Textziffer 30.

Leasingverbindlichkeiten

Zum 30. September 2025 werden Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2.454,5 Mio. € (Vorjahr 2.639,8 Mio. €) ausgewiesen, die dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten künftigen Leasingzahlungen entsprechen. TUI kann nur in Ausnahmefällen den einem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz ohne Weiteres bestimmen. In allen anderen Fällen zieht TUI den eigenen Grenzfremdkapitalzins zur Bewertung der Leasingverbindlichkeit heran. Der Grenzfremdkapitalzins ist der Zinssatz, den TUI zahlen müsste, wenn TUI für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die TUI in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen mit dem Nutzungsrecht vergleichbaren Vermögenswert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzins erfordert deshalb regelmäßig Schätzungen darüber, welchen Zins der Konzern zahlen müsste. Hierbei sind unter anderem Annahmen darüber zu treffen, welche Zinsen Konzerngesellschaften zahlen müssten, wenn keine beobachtbaren Zinsen verfügbar sind oder wenn Anpassungen mit Blick auf die vertraglich individuell vereinbarten Konditionen wie zum Beispiel die Transaktionswährung oder die Vertragslaufzeit notwendig sind. TUI ermittelt den vertragsspezifischen Grenzfremdkapitalzins unter Verwendung beobachtbarer Faktoren (wie zum Beispiel Anleiherenditen und CDS-Quotierungen) und nimmt dabei gesellschaftsspezifische Anpassungen vor (wie zum Beispiel Länderrisikozuschläge).

Latente Ertragsteueransprüche

Zum 30. September 2025 werden 348,9 Mio. € (Vorjahr 389,2 Mio. €) aktive latente Steuern ausgewiesen. Vor der Saldierung mit passiven latenten Steuern betragen die aktiven latenten Steuern 677,1 Mio. €, wovon 168,4 Mio. € (Vorjahr 209,7 Mio. €) auf Verlustvorträge entfallen, auf die aktive latente Steuern gebildet wurden. Die Einschätzung der Nutzbarkeit aktiver latenter Steuern beruht auf Annahmen hinsichtlich der Fähigkeit der jeweiligen Konzerngesellschaft, ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zu generieren. TUI beurteilt deshalb zu jedem Bilanzstichtag, ob die Realisierung von für die Zukunft erwarteten Steuerersparnissen für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Bei der Beurteilung werden unter anderem unternehmensinterne Prognosen über die zukünftige steuerliche Ertragssituation der Konzerngesellschaft herangezogen. Für die Ableitung der Nutzbarkeit von steuerlichen Verlustvorträgen und abzugsfähigen Differenzen stellt TUI auf einen fünfjährigen Planungshorizont ab. Ändert sich die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Ertragsteueransprüche, so wird der Buchwert aktiver latenter Steuern in dem Maße vermindert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, um den Vorteil aus dem latenten Steueranspruch ganz oder teilweise nutzen zu können. Eine solche Minderung wird später in dem Maße rückgängig gemacht, in dem es wahrscheinlich wird, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird.

Einzelheiten zu den latenten Ertragsteueransprüchen befinden sich bei den Erläuterungen zur Bilanz unter Textziffer 20.

Tatsächliche Ertragsteuern

Der TUI Konzern ist in verschiedenen Ländern ertragsteuerpflichtig. Zur Ermittlung der Ertragsteuerschulden sind wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit, den Zeitpunkt und die Beträge zu zahlender Steuern erforderlich. Es gibt Geschäftsvorfälle und Berechnungen, deren endgültige Besteuerung während des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs nicht abschließend ermittelt werden kann. Rückstellungen oder Eventualverbindlichkeiten für unsichere Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung angemessener externer Beratung basierend auf der wahrscheinlichen oder möglichen Höhe der gegebenenfalls eintretenden zusätzlichen Steuerzahlungen angesetzt bzw. angegeben. Die Höhe der Verpflichtung für erwartete Steuerprüfungen basiert auf Schätzungen darüber, ob und in welcher Höhe zusätzliche Ertragsteuern fällig werden. In der Periode der endgültigen Ermittlung der Besteuerung werden vorgenommene Schätzungen gegebenenfalls korrigiert.

Erzielbare Beträge der geleisteten touristischen Anzahlungen

Die geleisteten touristischen Vorauszahlungen betragen zum 30. September 2025 insgesamt 1.109,8 Mio. € (Vorjahr 1.086,1 Mio. €). Die Beurteilung der erzielbaren Beträge touristischer Vorauszahlungen an Hoteliers erfordert Annahmen über das Volumen des zukünftigen Handels mit den Hoteliers und die Kreditwürdigkeit dieser Hoteliers. Um die Werthaltigkeit der touristischen Vorauszahlungen zu beurteilen, berücksichtigt TUI die Finanzstärke der Hoteliers, die Qualität der Hotels sowie die Nachfrage für jedes Hotel und das touristische Zielgebiet während der vergangenen und für kommende Saisons.

Finanzinstrumente

Bei der Ermittlung der erwarteten Ausfallraten von Finanzinstrumenten im Sinne des IFRS 9 nutzt TUI neben historischen Informationen auch Informationen, die von Annahmen zukünftiger ökonomischer Entwicklungen abhängen. Es besteht die Unsicherheit, dass sich die zukünftig erwarteten Ausfallraten aufgrund von Marktentwicklungen von den tatsächlich eintretenden Ausfallraten unterscheiden.